Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir bei einer Frage weiterhelfen. Ich habe seit 9 Monaten eine Stelle, die nach EG13 TVöD bezahlt wird. Voraussetzung für die Stelle ist ein Masterabschluss, soweit ich weiß.
Ich habe diese Stelle schon angeboten bekommen, bevor ich den Masterabschluss hatte. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die Masterarbeit dann parallel zur Masterarbeit schreibe und für die Übergangszeit in 12/1 eingruppiert werde.
Jetzt soll der AV, der bis Ende des Jahres läuft, ab Januar 2021 verlängert werden. Zum Ende des jetzigen Arbeitsvertrages würde ich die Stelle also seit 15 Monaten besetzen.
Meine Frage: Können mir diese dann 15 Monate bei der Stelle auch dann für die neue Entgeltgruppe voll angerechnet werden, auch wenn ich ca. 9 Monate noch keinen Masterabschluss vorweisen konnte und entsprechend eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert wurde? Ich habe in dieser Zeit natürlich exakt die gleichen Aufgaben erledigt und und möchte natürlich schnellstmöglich in die 13/2.
Vielen Dank und viele Grüße
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