Autor Thema: [Allg] Besoldung im individuellen Beschäftigungsverbot / Beförderung  (Read 2889 times)

Magda

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Hallo liebes Forum,

ich bin zum zweiten Mal schwanger und seit Kurzem im individuellen Beschäftigungsverbot.

Maßgeblich für die Bezüge im Beschäftigungsverbot ist der Durchschnitt der letzten 3 Monatsbezüge vor Beginn der Schwangerschaft. Die Schwangerschaft trat noch während meiner Elternzeit für Kind Nr. 1 ein. In diesen 3 Monatszeitraum fiel eine Beförderung (während der Elternzeit), die ich natürlich erst nach dem Wiedereinstieg (also schon schwanger) erhielt.

Rechnet man nun mit den letzten 3 Monatsbezügen vor der Schwangerschaft, erhält man zum Ergebnis ein deutlich geringeres Ergebnis für meine Bezüge bis zum Beginn des Mutterschutzes im Vergleich zu meinen aktuellen Bezügen, da die Mutterschutz-Zeit von Kind Nr. 1 berücksichtigt wird und noch der Zeitraum davor (keine Beförderung, weniger Familienzuschlag und auch keine Tariferhöhung).

Ist meine Rechnung korrekt? Oder wird die Beförderung doch noch berücksichtigt (gemäß  § 21 Abs. 4 MuSchG)?

Meine aktuelle Besoldungsabrechnung enthielt noch keine Änderungen. Ich befürchte im kommenden Monat eine Verrechnung, sodass dann plötzlich paar Hundert Euro netto fehlen.

Vielen Dank!

Gerda Schwäbel

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Nein, Ihre Überlegungen sind nicht korrekt.
Das Mutterschutzgesetz gilt für Sie gar nicht (siehe § 1 Abs. 3 MuSchG). Sie bekommen Ihre Bezüge weiterbezahlt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Magda

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Ich hab allerdings auch ein Schreiben von meiner Personalstelle bekommen, in dem steht, dass sich meine Bezüge aus dem Durchschnittsbezug der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnen.

Gerda Schwäbel

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Das halte ich - nach einem kurzen Blick in die Verordnung über den Mutterschutz der bremischen Beamtinnen und die Elternzeit der bremischen Beamtinnen und Beamten - für sehr bedenklich.

Die in Bremen entsprechend anzuwendende Mutterschutz- und Elternzeitverordnung des Bundes kennt zwar sowas, nämlich in § 3 Abs. 3  "den Durchschnitt der Zulagen und der Vergütungen der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist", das betrifft aber ausschließlich Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung und die Vergütung nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung. Mit der eigentlichen Bezügezahlung (Grundgehalt, Familienzuschlag, eventuell Amts- und/oder Stellenzulagen) hat das aber nichts zu tun.

Opa

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Wie kommt Gerda Schwäbel plötzlich auf Bremen? Von HB war vorher keine Rede. Übersinnliche Fähigkeiten?

Gerda Schwäbel

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Ich habe hier gespickelt.  ;)

Opa

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Da bin ich erleichtert, aber immer noch gebührend beeindruckt  :)

Magda

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Ich werde dann wohl nicht drumherum kommen, bei meiner Personalstelle nochmal nachzufragen. Vielleicht ist es auch ein Standardschreiben für Angestellte und meine Sachbearbeiterin hat sich nur Versehen.

Für den Monat Juli habe ich nämlich meine regulären Bezüge erhalten. Dabei müsste rein theoretisch genug Zeit für eine Änderung gewesen sein. Das BV wurde nämlich bereits Anfang Juli ausgesprochen und eingereicht.