Autor Thema: [BY] Anerkennung von Vordienstzeiten  (Read 2341 times)

Diplom Verwaltungswirt

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[BY] Anerkennung von Vordienstzeiten
« am: 24.06.2020 14:44 »
Hallo,

ich habe eine Frage zur Anerkennung von Vordienstzeiten. Legen wir folgenden fiktiven Werdegang zu Grunde:

A wird dieses Jahr (voraussichtlich im Oktober) nach Ableistung eines Vorbereitungsdienstes (verkürzt auf 2 Jahre) in das BaP (A9) ernannt.
Unmittelbar vor Beginn des Vorbereitungsdienstes war dieser beim selben Dienstherrn/Arbeitgeber etwas über 4 Jahre als TB beschäftigt. Davon ca. 1,5 Jahre in EG 9a TVöD (Stelle entspricht nach dem KGST-Stellenbewertungsmodell A10), davor in EG 6.
Welche Vordienstzeiten kommen für eine Anrechnung nach

a)   Art. 31 II 1 BayBesG (Stufenfestsetzung, meiner Meinung nach die komplette Beschäftigungszeit)
b)   Art. 18 BayBeamtVG (als ruhegehaltsfähige Dienstzeit)
c)   Art. 36 II LlbG (Verkürzung der Probezeit)

in Betracht?

Bzw. kommt eine Anrechnung von b) und c) überhaupt in Betracht?
Zu c): Der Dienstherr ist Mitglied beim Bayerischen Versorgungsverband. Wer trifft die Entscheidung, Dienstherr oder Versorgungsverband?

Vielen Dank für eure Antworten!

Kleeblatt

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Antw:[BY] Anerkennung von Vordienstzeiten
« Antwort #1 am: 24.06.2020 19:34 »
im Unterricht bei Beamtenrecht geschlafen?

Diplom Verwaltungswirt

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Antw:[BY] Anerkennung von Vordienstzeiten
« Antwort #2 am: 24.06.2020 22:21 »
Vielen Dank für diese konstruktive Antwort.