Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich weiß nicht wohin mit meiner Frage und hoffe hier Antworten zu finden.
Wie im Betreff geschrieben, arbeite ich in der Jugendpflege.
In dieser leiste ich regelmäßig mehr Arbeitsstunden als in meinem Arbeitsvertrag vereinbart. Aktuell 16std/Woche.
Vor allem in den Ferien arbeite ich idR das doppelte meiner regulären Arbeitszeit. Üblich ist es bei uns, diese irgendwann als Zeitausgleich abzufeiern. (Auch wenn dies in der Praxis, nahezu unmöglich ist.)
Bisher wurden Mehrstunden immer 1:1 aufs Arbeitszeitkonto verbucht. Sprich, ich habe 16Std/Woche + 1 Std. mehr ("Überstunde") gearbeitet, hatte ich die Woche darauf 17:00 Std. auf dem Arbeitszeitkonto.
Jedoch habe ich nun gelesen, dass laut TVöD §8 bei Überstunden eigentlich 35 v. H also 35% drauf kämen...
oder sind wir da ausgenommen von? Soweit mir bekannt, habe ich keine Klausel im Arbeitsvertrag der dies ausschließt. Dort steht lediglich, dass ich mich grundsätzlich zu Mehr, Feier- und Sonntagsarbeit verpflichte, wenn diese betrieblich notwendig sind.
Auch bei sonntäglichen Teambesprechungen von 6 std. wurden mir lediglich diese 6 std. verbucht. Auch hier kein Zeitzuschlag!?!
Ich bin für jede Art von Hilfe dankbar.
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Hortensienliebe