Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Angabe des Urlaubsortes
schlumpf:
Hallo,
kann der AG von einem MA verlangen, dass er vor Antritt einer Auslandsurlaubsreise dem AG das Urlaubsziel und die Aufenthaltsdauer mitteilen muss, auch wenn es sich nicht um ein Risikogebiet handelt?
Pepper2012:
nope
Wir sollen auf dem Urlaubsantrag immer eine Anschrift für dienstliche Mitteilungen angeben. Da schreibe ich meine Wohnadresse hin und gut.
Spid:
Eine Mitteilungspflicht der Urlaubsanschrift besteht lediglich dann, wenn während des Urlaubs im Ausland eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, §5 Abs. 2 EntgFG.
Kat:
Ich könnte das gar nicht, da ich gewöhlich meinen Urlaub jeden TAg woanders verbringe.
Kaiser80:
Ich schreib neuerdungs M/W/d drauf
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