Autor Thema: Höherwertige Tätigkeiten  (Read 2384 times)

Kaffemaschine

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Höherwertige Tätigkeiten
« am: 30.06.2020 07:41 »
Hallo zusammen,

ich bei einer Kommune in NRW als technischer Sachbearbeiter beim Tiefbauamt bschäftigt. Meine Stelle ist mit 9a bewertet, dass ja auch alles richtig ist. Nun habe ich aufgrund der Freistellung (PR) meines Kollegens seine Aufgaben mit übernommen und bekomme nun schon seit ungefähr einem Jahr eine Zulage "höherwertige Tätigkeit" nach EG10. Kann/Wird das immer so weiterlaufen als Zulage oder habe ich irgendwann mal Anspruch drauf fest in die EG10 eingruppiert zu werden? Sollte mein lieber Kollege in 4 Jahren wieder zurückkommen, würde ich nur ungern in die EG9a zurück.

Über eine kurzfristige Info würde ich mich sehr freuen!

Eure Kaffeemaschine

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 30.06.2020 07:44 »
Das kann auch immer weiter so laufen, wenn der Kollege wieder und wieder und wieder in den PR gewählt und freigestellt wird.

Kaffemaschine

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 30.06.2020 08:02 »
Danke Spid für deine schnelle Antwort!