Wie würde sich das denn bei EG11 verhalten? Dort wird in beiden FG nur von EG10 Angestellten gesprochen. Aber eine Fallgruppe für EG9b gibt es dort nicht. Schließt dies einen Aufstieg aus oder ist es dort nur nicht mit aufgeführt?
Um in die E11 zu kommen, muss deine Tätigkeiten die "Bedingungen" der E10 erfüllen.
Egal von welcher der beiden Fallgruppen.
Also entweder müssen die Tätigkeiten eines einschlägiger abgeschlossener Hochstudiums gemacht werden
oder Tätigkeiten der 9b die zusätzlich einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Und Aufstieggebrabbel ist Beamten-gequirlte-Wurst