Autor Thema: Aufstieg in gehobenen Dienst  (Read 5877 times)

Spid

  • Gast
Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
« Antwort #15 am: 26.06.2020 07:05 »
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

Exekutor

  • Gast
Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
« Antwort #16 am: 26.06.2020 07:13 »
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

Ich mache wenigstens kein Geheimnis um meine Tätigkeit und bin Stolz darauf zum nachweislich produktiven Teil der Verwaltung zu gehören.

Angst vor schallendem Gelächter was tatsächlich hinter deiner Arroganz steht scheinst zu haben du.  ;D

Spid

  • Gast
Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
« Antwort #17 am: 26.06.2020 07:25 »
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

lowsounder

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 180
Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
« Antwort #18 am: 26.06.2020 07:28 »
Spid will darauf hinaus, dass es kein gehobene oder sonstwie Dienst bei TB gibt.

Es wäre ja auch zu viel verlangt wenn er sich verständlich für einen Laien ausdrücken würde. Alle Wissen was gemeint war, aber er muss es mit dummen Kommentaren wieder kompliziert machen und wie man weiter untern sieht, gleich wieder von oben herab belehren. Übrigens erwähnte der Fragesteller eingangs seinen Angestelltenstatus.

Betrachte Spid einfach als Chatbot  ;D (wobei die Ähnlichkeit wirklich verblüffend ist - wie war das mit dem Turing-Test?)

Offtopic: Bewirb dich einfach auch wenn du laut Stellenbeschreibung nicht alles erfüllst. Sobald nämlich niemand dabei ist der die Kriterien in der Stellenanzeige erfüllt, kann auch die Bewerbung genommen werden, der ihr am nächsten kommt.

AndreasBO81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
« Antwort #19 am: 30.06.2020 13:14 »
Doch, das die pauschale Forderung EG10 gleich Studium oder vergleichbare Kenntnisse  nicht stimmt und sie die Fallgruppe 2 der EG10 nicht kennen.

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


Frage doch mal deine Personaler wie es sich mit der Fg2 der EG10 verhält.
Bin gespannt was er dazu sagt.

Wie würde sich das denn bei EG11 verhalten? Dort wird in beiden FG nur von EG10 Angestellten gesprochen. Aber eine Fallgruppe für EG9b gibt es dort nicht. Schließt dies einen Aufstieg aus oder ist es dort nur nicht mit aufgeführt?

Spid

  • Gast
Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
« Antwort #20 am: 30.06.2020 13:18 »
Was soll „Aufstieg“ bedeuten? Wenn es um die Stellenbesetzung gibt, ist dies kein tariflicher Regelungsgegenstand. Wenn es um die Eingruppierung geht, nimmt E10 doch in Fg. 2 Bezug auf E9b - und E11 nimmt Bezug auf E10.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
« Antwort #21 am: 30.06.2020 14:53 »
Wie würde sich das denn bei EG11 verhalten? Dort wird in beiden FG nur von EG10 Angestellten gesprochen. Aber eine Fallgruppe für EG9b gibt es dort nicht. Schließt dies einen Aufstieg aus oder ist es dort nur nicht mit aufgeführt?
Um in die E11 zu kommen, muss deine Tätigkeiten die "Bedingungen" der E10 erfüllen.
Egal von welcher der beiden Fallgruppen.
Also entweder müssen die Tätigkeiten eines einschlägiger abgeschlossener Hochstudiums gemacht werden oder Tätigkeiten der 9b die zusätzlich einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Und Aufstieggebrabbel ist Beamten-gequirlte-Wurst