Die Beihilfe steigt auf 70 Prozent, wenn mindestens zwei Kinder "berücksichtigungsfähig" sind. Zur Berücksichtigungsfähigkeit siehe § 4 Abs. 2 BBhV.
Wurde vorher 50 Prozent Beihilfe gewährt und neu 70 Prozent, sinkt der Beitragssatz der PKV von 50 auf 30 Prozent. Die Versicherung wird somit um 40 Prozent günstiger (20 Prozentpunkte). Am besten bei der PKV den neuen Beihilfesatz melden und fragen, ob und welche Nachweise erforderlich sind.