Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Bund
(Moderatoren:
Neuling2016
,
E15TVL
) »
Rufbereitschfaften Abrechnung
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: Rufbereitschfaften Abrechnung (Read 3819 times)
Optimist1984
Newbie
Beiträge: 1
Rufbereitschfaften Abrechnung
«
am:
25.06.2020 15:56 »
Hallo Forum,
wie ist eigentlich der TVÖD in Punkto Rufbereitschaft auszulegen? Haben die Tarifbeschäftigen ein echtes Wahlrecht zwischen Auszahlung und Zeitgutschrift oder kann die Diesntstelle auf die Auszahlung gegen den Willen der Beschäftgiten bestehen?
Hierzu gleich eine weitere Frage. Wenn es zu einer Zeitgutschrift kommt, ist diese dann auf einem (bei uns vorhandenen) Gleitzeitkonto zu buchen oder sind die anfallenden Zeitanteile auf einem gesonderten Zeitkonto ("Überstundenkonto") zu führen?
Beste Grüße und bleibt gesund!
Moderator informieren
Gespeichert
Spid
Gast
Antw:Rufbereitschfaften Abrechnung
«
Antwort #1 am:
25.06.2020 16:05 »
Grundsätzlich ist eine Pauschale zu zahlen. Nur dann, wenn ein Arbeitszeitkonto noch §10 TVÖD eingerichtet ist, kann dann, wenn die BV/DV eine solche Buchung auf dem Arbeitszeitkonto vorsieht, der AN entscheiden, ob derlei geschehen soll.
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Bund
(Moderatoren:
Neuling2016
,
E15TVL
) »
Rufbereitschfaften Abrechnung