Autor Thema: Rufbereitschfaften Abrechnung  (Read 1936 times)

Optimist1984

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Rufbereitschfaften Abrechnung
« am: 25.06.2020 15:56 »
Hallo Forum,

wie ist eigentlich der TVÖD in Punkto Rufbereitschaft auszulegen? Haben die Tarifbeschäftigen ein echtes Wahlrecht zwischen Auszahlung und Zeitgutschrift oder kann die Diesntstelle auf die Auszahlung gegen den Willen der Beschäftgiten bestehen?

Hierzu gleich eine weitere Frage. Wenn es zu einer Zeitgutschrift kommt, ist diese dann auf einem (bei uns vorhandenen) Gleitzeitkonto zu buchen oder sind die anfallenden Zeitanteile auf einem gesonderten Zeitkonto ("Überstundenkonto") zu führen?

Beste Grüße und bleibt gesund!

Spid

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Antw:Rufbereitschfaften Abrechnung
« Antwort #1 am: 25.06.2020 16:05 »
Grundsätzlich ist eine Pauschale zu zahlen. Nur dann, wenn ein Arbeitszeitkonto noch §10 TVÖD eingerichtet ist, kann dann, wenn die BV/DV eine solche Buchung auf dem Arbeitszeitkonto vorsieht, der AN entscheiden, ob derlei geschehen soll.