Ich fragte, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, schließlich wäre zu erwarten, daß Du die Anfrage zu einem der Tarifverträge, die ein eigenes Unterforum haben, in diesem stelltest. Du antwortetest, Du würdest nach dem TVÖD VKA bezahlt. Das beantwortet nicht die Frage. Mithin bedarf es der Frage, ob Du lediglich nach TVÖD VKA „bezahlt“ wirst, wobei dann noch zu klären wäre, was genau das bedeutet, oder der TVÖD VKA vollständig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, bspw. wegen beiderseitiger Tarifbindung.