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StellenNEUbewertung – nochmalige Bewerbung als unbefristeter „Stelleninhaber“

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Anett101:
Vielen Dank für die bisherigen Reaktionen und Antworten. Ich bin im Forum nicht so geübt, deswegen werde ich mal ohne Zitate antworten, sonst brauche ich wohl ewig:

@ Kat: Die Aufgaben entsprechen einer höheren Stellenbewertung, aber soweit ich das verstanden habe, noch völlig im Rahmen meiner Ausbildung und Fähigkeiten. Also ich denke schon, dass ich die Voraussetzungen erfülle. Dies geht im Grunde auch aus dem E-Mail-Verkehr zwischen PA und meinem Vorgesetzten hervor. Meiner subjektiven Meinung nach geht es - wenn vielleicht auch vorm dem Gesetz her nicht korrekt - um eine Stellenbeschreibung, die ich bereits ausführe. Ist das verständlich ausgedrückt? Also es geht schon um mich.

Ich denke bei einer EG5 bzw. EG7 wird deutlich, dass es sich nicht um die Neu-Erfindung des Rads dreht. Es handelt sich um eine Stelle im mittleren Dienst (im Grunde eine Art Sekretärin) und das Aufgabenspektrum ist sehr umfangreich, meine Stellenbeschreibung ist wirklich sehr lang, aufgrund der Fülle.

@ WasDennNun: Ich machte die Aufgaben derzeit. Das Leben ist ja bekanntlich nicht nur schwarz und weiß und so ein Arbeitsalltag in einer gut funktionierenden Abteilung natürlich auch nicht. Ich werde einen Teufel tun meinen Chef oder mich zu "verraten". Aber ganz im Ernst, ich mache die Aufgaben 3 Monate, dann wird mir gesagt, ich soll es sein lassen bis der Haushalt beschlossen ist und ich die Höhergruppierung erhalte. Das macht doch kein Mensch?! Die Aufgaben sind kein "Hexenwerk" und es sind auch keine Tätigkeiten, die jemanden schaden könnten oder wie auch immer. Ich verstehe mich gut mit meinem Chef und manches muss man einfach abwägen. Einen Gang zur Personalabteilung und mir bestätigen lassen, dass ich die Aufgaben ausführe, kann ich wohl erst frühestens ab Juli, weil mein Chef ja offiziell gemeldet hat, dass ich die Aufgaben ab da durchführen werde. Ich verstehe aber natürlich, was hinter deiner Antwort bzw. deinem Rat steckt. Mein Chef ist mir weisungsbefugt, ich weiß nicht, inwieweit die Begrifflichkeiten eine bedeutenden Unterschied machen oder nicht.

@lowsounder: ich denke ich werde nach allen genannten Antworten nicht um eine Bewerbung drumherum kommen und um die Voraussetzungen geht es ja im Grund auch nicht, die erfülle ich denke ich schon  :) Es geht mir allein ums Prinzip und natürlich auch um die durchaus mögliche Situation, dass ich im Bewerberverfahren scheitere, also im Vorstellungsgespräch (ein anderer Bewerber kann sich zb. besser verkaufen als ich o. ä.). Was passiert dann mit mir? Denn ich arbeite wirklich super gern in diesem Team und auch die Aufgaben liegen mir sehr und das kotzt mich - auf deutsch gesagt - an.

Tatsächlich wäre das noch eine Frage, die mich umtreibt: angenommen ich erhalten die Stelle nicht, weil ich im Vorstellungsgespräch scheitere. Ich muss mich dann umsetzen lassen, wo mein Arbeitgeber mich hinhaben will? 

LG

Lars73:
Dein Arbeitgeber kann dich jederzeit für eine andere gleichwertige Tätigkeit einsetzen.

Wie man mit der Situation umgeht muss man schauen. Vermutlich wird man die Ausschreibung gewinnen wenn man es einfach so laufen lässt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Anett101 am 26.06.2020 15:01 --- Mein Chef ist mir weisungsbefugt, ich weiß nicht, inwieweit die Begrifflichkeiten eine bedeutenden Unterschied machen oder nicht.

--- End quote ---
Sicher weisungsbefugt, aber nicht befugt deinen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Somit ist er auch nicht befugt die Tätigkeiten zu überragen, die zu einer höheren Entgeltgruppe führen.

Fühlt sich vielleicht merkwürdig und paradox an, liegt aber u.a. an der Tarifautomatik, da ja ansonsten dein Chef unkontrolliert in die Lage versetzt werden würde, dir ein höheres Gehalt zukommen zu lassen.

Anett101:
@ Lars73: Ja, das dachte ich mir schon. Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als mich zu bewerben und es "laufen zu lassen" , zumindest habe ich den Vorteil ja genau zu wissen, was im Tätigkeitsbereich zu tun ist, schon einmal ein +Punkt für mich. Ich danke dir :)

@WasDennNun: Ich verstehe. Ja es fühlt sich merkwürdig und paradox an, aber du hast schon recht, es ist im Umkehrschluss natürlich auch eine Absicherung für den Arbeitnehmer ("Untergebenen"). Ich danke auch dir :)

Ich fahre nun erst einmal eine Woche in den Urlaub und werde versuchen keine Gedanken daran zu verlieren. Das kann ich immer noch machen, sobald die Stelle dann demnächst ausgeschrieben ist.

LG

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