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StellenNEUbewertung – nochmalige Bewerbung als unbefristeter „Stelleninhaber“

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Exekutor:

--- Zitat von: Spid am 25.06.2020 21:38 ---Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - wirksam übertragen hat. Der AG hat dies gem. Deiner Sachverhaltsschilderung mit einer Stellenbeschreibung getan, in der die höherwertige Tätigkeit nicht enthalten war. Eine Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit ist ein abmahnwürdiger Tatbestand. Wenn man sich mit subalternem Führungspersonal dazu verabredet hat, kann man als AG gleich zwei AN abmahnen.

--- End quote ---

Verstehendes lesen ist wohl nicht deine Stärke. Protz nicht mit irgendwelchem theoretischem Wissen, welches für die Problematik des Fragestellers irrelevant ist. Wenn interessiert in diesem Kontext wer abgemahnt werden könnte. Alle wissen dass Fragesteller hier Ratschläge möchten die Praxisrelevant sind und auch umsetzbar sind und nicht irgendwelche theoretischen Sachverhalte aufgezeigt bekommen wollen die sich in der Realität nie so durchsetzen lassen, auch  wenn sie theoretisch korrekt sind.

Spid:
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

Exekutor:

--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 07:03 ---Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

--- End quote ---

Oh, jetzt unter den Stotttttereern??

Spid:

--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 07:03 ---Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

--- End quote ---

WasDennNun:

--- Zitat von: Anett101 am 25.06.2020 21:24 ---Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage stellt sich mir dennoch. Ich habe am 01.03.2019 meine Arbeit begonnen. Es begann nun die Einarbeitung, während dieser ersten Tage wurde mir mitgeteilt, welche Aufgaben ich explizit übernehmen soll und diese mir erklärt. Ich konnte nicht wissen, dass explizit 2 dieser Aufgaben, unter den vielen Aufgaben in einem mir bis dato völlig neuem Gebiet, eine höherwertige Tätigkeit bedeuten. Nun mache ich also brav meine Arbeit und währenddessen läuft im Hintergrund die Neubewertung ab. Was ich sagen will, ich habe vielleicht keinen Anspruch darauf, aber es wurde mir ja bereits übertragen. Im Juli war mir dann klar, ich soll es nicht mehr ausführen (ob ich es dann dennoch weiter ausgeführt habe oder nicht, spielt ja bzgl. meiner Anfrage keine Rolle, weil es ja die klar Anweisung gab, dass ich die Aufgaben nicht mehr ausführen soll, also mein Problem). Aber ohne dass ich "HIER" geschrien habe, wurden mir die Aufgaben ja übertragen und ich habe sie mindestens 3 Monate offiziell ausgeführt (ausführen sollen). Spielt das eine Rolle bei der Bewertung meiner ursprünglichen Frage?

LG

--- End quote ---
Lass dir von der Personalstelle bestätigen dass du diese 2 Aufgaben auszuüben hast
(und sei es als vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten).
Solange das nicht geschehen ist, solltest du diese auch nicht mehr ausüben. (Bleistift fallen lassen)
Dir wurde die Aufgaben nicht vom AG übertragen, sondern ein nicht Befugter (dein Vorgesetzter?) hat dir Arbeit zugeteilt (und somit hast du sie auch nur inoffiziell ausgeführt), ohne das er dies hätte in dieser Form machen dürfen.

Wer macht denn derzeit diese zwei Aufgabengebiete?

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