Autor Thema: StellenNEUbewertung – nochmalige Bewerbung als unbefristeter „Stelleninhaber“  (Read 5179 times)

Anett101

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Hallo  :)

ich wende mich hier an das Forum, um eine hoffentlich objektive Klarheit zu erlangen. Natürlich habe ich auch bereits Google befragt und mich hier im Forum belesen, aber nichts Passendes dazu gefunden. Gern kann man mich auch auf bereits bestehende Beiträge verweisen, die mir entgangen sind.

Anstellung seit Mai 2015 beim kommunalen Arbeitgeber – sachgrundbefristet (zunächst 1 Jahr, dann Verlängerung usw.), EG5

Januar 2019: erfolgreiche Bewerbung auf eine intern ausgeschriebene unbefristete Stelle ab 01.03.19, mit inhaltlich anderen Arbeitsaufgaben, jedoch gleich bewertet: EG 5; seit 01.03.19 unbefristet auf dieser Stelle.

Bereits kurz nach meinem Start in der neuen Abteilung wurde zwischen mir und meinem neuen Abteilungsleiter/direktem Vorgesetzten besprochen, dass meine Stelle zu niedrig bewertet sei und das mit der Personalabteilung geklärt würde. Es wurde alles in die Wege geleitet und stellte sich heraus, dass ein paar mir neu übertragene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Stellenwechsel eine höherwertige Stellenbewertung rechtfertigen. Diese Aufgaben standen jedoch nicht in der Stellenbeschreibung, welche mir zur Vertragsunterschrift vorlag.

Zur Erläuterung:
Die Stelle, auf die ich mich beworben hatte, gab es vorher nicht, sie wurde zum 01.03.2019 neu geschaffen. Somit erklärt sich in der Praxis auch die Tatsache, dass 2 Aufgaben, welche mir kurz nach meinem 1. Arbeitstag übertragen wurden, nicht in der ursprünglichen Stellenbeschreibung bei Vertragsunterschrift standen. Diese 2 neuen Aufgaben wurden nun in die bereits bestehende Stellenbeschreibung übernommen (der Rest blieb gleich, nur die prozentuale Verteilung hat sich bei fast alles Punkten/Aufgaben geändert) und genau diese 2 Aufgaben begründen, laut Aussage meines direkten Vorgesetzten, die Höherbewertung der Stelle mit einer EG 7.
Ich habe jedenfalls nie einen Antrag auf Höhergruppierung oder dergleichen gestellt, es lief alles mündlich zwischen mir und meinem direkten Vorgesetzten, welcher dies wiederum per E-Mail mit den Personalverantwortlichen geklärt hat.


Im Juli letzten Jahres stand dann fest, die Stelle wird eine EG 7. Aussage der Personalverantwortlichen: „die Stelle wurde neu erstellt und bewertet, es wird eine EG 7, sie befindet sich momentan in der Unterschriftenrunde, allerdings muss erst noch die Genehmigung des Haushaltes 2020 abgewartet werden, der Abteilungsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass xx die Aufgaben, welche die Höherbewertung der Stelle begründen, noch nicht ausführt“.
Der Haushalt für 2020 wurde im Frühjahr 2020 bestätigt.
Aus Gründen, die ich hier nur ungern nennen möchte (Corona kam auch noch hinzu) kam es ERST JETZT dazu, dass mein Abteilungsleiter eine E-Mail an die Personalabteilung verfasste, in der er sich auf die bereits bestätigte höherwertige Stellenbewertung bezog, mit der Bitte, „dass xx ab 01.07. die höherwertigen Aufgaben übernehmen wird und dass dafür alles in die Wege geleitet werden soll“ (Änderungsvertrag etc.).

Nun zu meinem Problem: es heißt nun, ich solle mich auf die Stelle nochmals bewerben und nicht nur das, sondern die Stelle wird (vermutlich intern) ausgeschrieben, d. h. es kann sich jeder, der mag, darauf bewerben.
Ist es rechtens, dass ich mich nochmals auf die Stelle bewerben muss, mit vollumfänglichem Bewerbungsverfahren?
Ich bin darüber einfach nur fassungslos und sehe das natürlich auch nicht objektiv. Sollte mir das Forum bestätigen, dass so ein Verfahren das gute Recht meines AG ist, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und mir überlegen, wie ich mit der Situation umgehen soll. Sieht das Forum meinen AG nicht im Recht, werde ich zunächst das Gespräch suchen, dazu möchte ich allerdings gern sachlich fundiert argumentieren können. Leider sieht mein direkter Vorgesetzter in einem nochmaligem Bewerberfahren „kein Problem“, eine genaue Begründung/Erläuterung warum/wieso/weshalb konnte ich von ihm dazu (bisher) nicht erhalten.

Falls dies wichtig ist: die E-Mail, in welcher der Personalverantwortliche im Juli 2019 die erfolgreiche Höher- bzw. Neubewertung meiner Stelle bestätigt hat, habe ich vorliegen. Ebenso beide Stellenbeschreibungen (alt und neu, wobei die Neue ohne Unterschriften).

Ich möchte betonen, dass es mir nicht um eine Nachzahlung ab März oder Juli 2019 oder Sonstiges geht. Einzig und alleine die Tatsache mit dem nochmaligen Bewerbungsverfahren macht mich völlig fassungslos.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Bemühungen.

Spid

  • Gast
Stellen und deren Bewertung sind tariflich völlig unbeachtlich. Sie sind auch kein tariflicher Regelungsgegenstand. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Sofern die auszuübende Tätigkeit zu Deiner Eingruppierung in E5 führt, bist Du in E5 eingruppiert. Vorliegend geht es um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Darauf besteht kein Anspruch. Der AG kann dies von Voraussetzungen abhängig machen, u.a. auch von der Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren.

Anett101

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage stellt sich mir dennoch. Ich habe am 01.03.2019 meine Arbeit begonnen. Es begann nun die Einarbeitung, während dieser ersten Tage wurde mir mitgeteilt, welche Aufgaben ich explizit übernehmen soll und diese mir erklärt. Ich konnte nicht wissen, dass explizit 2 dieser Aufgaben, unter den vielen Aufgaben in einem mir bis dato völlig neuem Gebiet, eine höherwertige Tätigkeit bedeuten. Nun mache ich also brav meine Arbeit und währenddessen läuft im Hintergrund die Neubewertung ab. Was ich sagen will, ich habe vielleicht keinen Anspruch darauf, aber es wurde mir ja bereits übertragen. Im Juli war mir dann klar, ich soll es nicht mehr ausführen (ob ich es dann dennoch weiter ausgeführt habe oder nicht, spielt ja bzgl. meiner Anfrage keine Rolle, weil es ja die klar Anweisung gab, dass ich die Aufgaben nicht mehr ausführen soll, also mein Problem). Aber ohne dass ich "HIER" geschrien habe, wurden mir die Aufgaben ja übertragen und ich habe sie mindestens 3 Monate offiziell ausgeführt (ausführen sollen). Spielt das eine Rolle bei der Bewertung meiner ursprünglichen Frage?

LG

Spid

  • Gast
Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - wirksam übertragen hat. Der AG hat dies gem. Deiner Sachverhaltsschilderung mit einer Stellenbeschreibung getan, in der die höherwertige Tätigkeit nicht enthalten war. Eine Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit ist ein abmahnwürdiger Tatbestand. Wenn man sich mit subalternem Führungspersonal dazu verabredet hat, kann man als AG gleich zwei AN abmahnen.

Kat

  • Gast
Es ist nicht außergewöhnlich, dass Stellen neu ausgeschrieben wurden, wenn höherwertigere Aufgaben übertragen werden sollen. vor allem, wenn sich dadurch auch Voraussetzungen in der Person, die die Arbeit machen soll, ergeben wie Verwaltungsausbildung oder Angestelltenlehrgang I, wenn in Deinem Bundesland die Prüfungspflicht gilt. Dann wird die Aufgabe ggf. nicht Dir sondern jemandem, der die Voraussetzungen erfüllt,gegeben.

Exekutor

  • Gast
Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - wirksam übertragen hat. Der AG hat dies gem. Deiner Sachverhaltsschilderung mit einer Stellenbeschreibung getan, in der die höherwertige Tätigkeit nicht enthalten war. Eine Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit ist ein abmahnwürdiger Tatbestand. Wenn man sich mit subalternem Führungspersonal dazu verabredet hat, kann man als AG gleich zwei AN abmahnen.

Verstehendes lesen ist wohl nicht deine Stärke. Protz nicht mit irgendwelchem theoretischem Wissen, welches für die Problematik des Fragestellers irrelevant ist. Wenn interessiert in diesem Kontext wer abgemahnt werden könnte. Alle wissen dass Fragesteller hier Ratschläge möchten die Praxisrelevant sind und auch umsetzbar sind und nicht irgendwelche theoretischen Sachverhalte aufgezeigt bekommen wollen die sich in der Realität nie so durchsetzen lassen, auch  wenn sie theoretisch korrekt sind.

Spid

  • Gast
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

Exekutor

  • Gast
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

Oh, jetzt unter den Stotttttereern??

Spid

  • Gast
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

WasDennNun

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage stellt sich mir dennoch. Ich habe am 01.03.2019 meine Arbeit begonnen. Es begann nun die Einarbeitung, während dieser ersten Tage wurde mir mitgeteilt, welche Aufgaben ich explizit übernehmen soll und diese mir erklärt. Ich konnte nicht wissen, dass explizit 2 dieser Aufgaben, unter den vielen Aufgaben in einem mir bis dato völlig neuem Gebiet, eine höherwertige Tätigkeit bedeuten. Nun mache ich also brav meine Arbeit und währenddessen läuft im Hintergrund die Neubewertung ab. Was ich sagen will, ich habe vielleicht keinen Anspruch darauf, aber es wurde mir ja bereits übertragen. Im Juli war mir dann klar, ich soll es nicht mehr ausführen (ob ich es dann dennoch weiter ausgeführt habe oder nicht, spielt ja bzgl. meiner Anfrage keine Rolle, weil es ja die klar Anweisung gab, dass ich die Aufgaben nicht mehr ausführen soll, also mein Problem). Aber ohne dass ich "HIER" geschrien habe, wurden mir die Aufgaben ja übertragen und ich habe sie mindestens 3 Monate offiziell ausgeführt (ausführen sollen). Spielt das eine Rolle bei der Bewertung meiner ursprünglichen Frage?

LG
Lass dir von der Personalstelle bestätigen dass du diese 2 Aufgaben auszuüben hast
(und sei es als vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten).
Solange das nicht geschehen ist, solltest du diese auch nicht mehr ausüben. (Bleistift fallen lassen)
Dir wurde die Aufgaben nicht vom AG übertragen, sondern ein nicht Befugter (dein Vorgesetzter?) hat dir Arbeit zugeteilt (und somit hast du sie auch nur inoffiziell ausgeführt), ohne das er dies hätte in dieser Form machen dürfen.

Wer macht denn derzeit diese zwei Aufgabengebiete?

Anett101

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Vielen Dank für die bisherigen Reaktionen und Antworten. Ich bin im Forum nicht so geübt, deswegen werde ich mal ohne Zitate antworten, sonst brauche ich wohl ewig:

@ Kat: Die Aufgaben entsprechen einer höheren Stellenbewertung, aber soweit ich das verstanden habe, noch völlig im Rahmen meiner Ausbildung und Fähigkeiten. Also ich denke schon, dass ich die Voraussetzungen erfülle. Dies geht im Grunde auch aus dem E-Mail-Verkehr zwischen PA und meinem Vorgesetzten hervor. Meiner subjektiven Meinung nach geht es - wenn vielleicht auch vorm dem Gesetz her nicht korrekt - um eine Stellenbeschreibung, die ich bereits ausführe. Ist das verständlich ausgedrückt? Also es geht schon um mich.

Ich denke bei einer EG5 bzw. EG7 wird deutlich, dass es sich nicht um die Neu-Erfindung des Rads dreht. Es handelt sich um eine Stelle im mittleren Dienst (im Grunde eine Art Sekretärin) und das Aufgabenspektrum ist sehr umfangreich, meine Stellenbeschreibung ist wirklich sehr lang, aufgrund der Fülle.

@ WasDennNun: Ich machte die Aufgaben derzeit. Das Leben ist ja bekanntlich nicht nur schwarz und weiß und so ein Arbeitsalltag in einer gut funktionierenden Abteilung natürlich auch nicht. Ich werde einen Teufel tun meinen Chef oder mich zu "verraten". Aber ganz im Ernst, ich mache die Aufgaben 3 Monate, dann wird mir gesagt, ich soll es sein lassen bis der Haushalt beschlossen ist und ich die Höhergruppierung erhalte. Das macht doch kein Mensch?! Die Aufgaben sind kein "Hexenwerk" und es sind auch keine Tätigkeiten, die jemanden schaden könnten oder wie auch immer. Ich verstehe mich gut mit meinem Chef und manches muss man einfach abwägen. Einen Gang zur Personalabteilung und mir bestätigen lassen, dass ich die Aufgaben ausführe, kann ich wohl erst frühestens ab Juli, weil mein Chef ja offiziell gemeldet hat, dass ich die Aufgaben ab da durchführen werde. Ich verstehe aber natürlich, was hinter deiner Antwort bzw. deinem Rat steckt. Mein Chef ist mir weisungsbefugt, ich weiß nicht, inwieweit die Begrifflichkeiten eine bedeutenden Unterschied machen oder nicht.

@lowsounder: ich denke ich werde nach allen genannten Antworten nicht um eine Bewerbung drumherum kommen und um die Voraussetzungen geht es ja im Grund auch nicht, die erfülle ich denke ich schon  :) Es geht mir allein ums Prinzip und natürlich auch um die durchaus mögliche Situation, dass ich im Bewerberverfahren scheitere, also im Vorstellungsgespräch (ein anderer Bewerber kann sich zb. besser verkaufen als ich o. ä.). Was passiert dann mit mir? Denn ich arbeite wirklich super gern in diesem Team und auch die Aufgaben liegen mir sehr und das kotzt mich - auf deutsch gesagt - an.

Tatsächlich wäre das noch eine Frage, die mich umtreibt: angenommen ich erhalten die Stelle nicht, weil ich im Vorstellungsgespräch scheitere. Ich muss mich dann umsetzen lassen, wo mein Arbeitgeber mich hinhaben will? 

LG

Lars73

  • Gast
Dein Arbeitgeber kann dich jederzeit für eine andere gleichwertige Tätigkeit einsetzen.

Wie man mit der Situation umgeht muss man schauen. Vermutlich wird man die Ausschreibung gewinnen wenn man es einfach so laufen lässt.

WasDennNun

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Mein Chef ist mir weisungsbefugt, ich weiß nicht, inwieweit die Begrifflichkeiten eine bedeutenden Unterschied machen oder nicht.
Sicher weisungsbefugt, aber nicht befugt deinen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Somit ist er auch nicht befugt die Tätigkeiten zu überragen, die zu einer höheren Entgeltgruppe führen.

Fühlt sich vielleicht merkwürdig und paradox an, liegt aber u.a. an der Tarifautomatik, da ja ansonsten dein Chef unkontrolliert in die Lage versetzt werden würde, dir ein höheres Gehalt zukommen zu lassen.

Anett101

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@ Lars73: Ja, das dachte ich mir schon. Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als mich zu bewerben und es "laufen zu lassen" , zumindest habe ich den Vorteil ja genau zu wissen, was im Tätigkeitsbereich zu tun ist, schon einmal ein +Punkt für mich. Ich danke dir :)

@WasDennNun: Ich verstehe. Ja es fühlt sich merkwürdig und paradox an, aber du hast schon recht, es ist im Umkehrschluss natürlich auch eine Absicherung für den Arbeitnehmer ("Untergebenen"). Ich danke auch dir :)

Ich fahre nun erst einmal eine Woche in den Urlaub und werde versuchen keine Gedanken daran zu verlieren. Das kann ich immer noch machen, sobald die Stelle dann demnächst ausgeschrieben ist.

LG