Autor Thema: Dauerhafter Einsatz im geh. Dienst als Beamter mittlere Dienst; Telekom  (Read 10499 times)

WasDennNun

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Ich finde, du hast richtig Glück gehabt!

Sehe ich eigentlich auch so. Um als Angestellter auf eine Netto Rente von 1900€ zu kommen, muss man einiges einbezahlt haben...
Richtig:
Wenn man durchgängig seine ~40Jahre E13 TB ist, dann kommt man auf ca 2000€ Rente.
hat natürlich Abi gemacht, studiert und dann erst so mit 25 angefangen zu arbeiten und nen grossen Schuldenhaufen (wenn Papa nicht zahlt)

Organisator

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da hast du aber noch die VBL vergessen, die mit 1.700,-- dazukommt

Tiga

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Und genau das ist der Haken. Die VBL macht bei Angestellten die Sache rund und die Vergleichbarkeit zu Beamten A13.
Und genau das ist mein Problem. Der Angestellte bekommt 3.700 der Beamte bekommt vielleicht 4.200 und ich 2.100.

Und zum Thema ich hätte ja etwas zur Seite legen können. Was legt der Beamte im geh. Dienst zur Seite? Was der Angestellte?
Ich soll also in meiner aktiven Phase auf 1.000 Euro verzichten um im Alter annähernd gleichgestellt zu werden?

Ich darf keine Fernreisen machen? Kein neues Auto fahren oder in einem Einfamilienhaus wohnen?

Funker

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Nur damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich will nicht besser behandelt werden als Angestellt. Ich verlange nicht mehr Pension als ein Angestellter bekommt ich möchte nur gleichbehandelt werden oder zumindest eine Anerkennung der Leistungen im Berufsleben.

Ich halte Ihr Ansinnen auf eine "Gleichbehandlung" für einen typischen Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Es liegt kein gleicher Sachverhalt vor, der eine Gleichbehandlung gebieten würde.

Das BAG hat in einem nach meiner Meinung zumindest ähnlichen Fall eines beurlaubten Beamten, der bei einem anderen Arbeitgeber als Angestellter beschäftigt wurde, im klageabweisenden Revisionsurteil vom 25.7.2000 – Az. 3 AZR 231/99 u.a. Folgendes ausgeführt:

" (…) Ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung ergibt sich weder aus dem Arbeitsvertrag, noch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung. Unstreitig gewährt die Beklagte Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung nur an solche Führungskräfte, die nicht zugleich den Beamtenstatus innehaben. (…) Auch vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots steht dem Kläger eine betriebliche Altersversorgung nicht zu. (…) Für die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es erforderlich, dass eine Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer möglich ist. Vergleichbar sind zwar zunächst nur solche Arbeitnehmer, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben (…). Stellt der Arbeitgeber jedoch eine weitergehende allgemeine Regel auf, so können auch Arbeitnehmer mit nicht vergleichbaren Tätigkeiten gleich zu behandeln sein (…). Somit konnte dahinstehen, welche Führungskräfte im Einzelnen konkret mit dem Kläger von der Art der Tätigkeit her vergleichbar sind. Entscheidend ist, dass die Beklagte nach ihrem eigenen Vortrag eine Regel dahingehend aufgestellt hat, dass Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ausschließlich an nicht beamtete Führungskräfte gewährt werden. Insoweit hat die Beklagte selbst eine Gruppenbildung von beamteten Führungskräften einerseits und nicht beamteten Führungskräften andererseits vorgenommen. Eine Ungleichbehandlung des Klägers innerhalb der Gruppe beamteter Führungskräfte durch die Beklagte trägt der Kläger selbst nicht vor und ist auch nicht ersichtlich. Eine Ungleichbehandlung findet unstreitig nur zwischen den beiden Vergleichsgruppen der beamteten und nicht beamteten Führungskräfte statt. (…)"



Bastel

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da hast du aber noch die VBL vergessen, die mit 1.700,-- dazukommt

1700€ sind ungefähr 40 Jahre in der E13/6 mit einer jährlichen Gehaltsteigerung von 1%.

Etwas unrealistisch oder?

Organisator

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Und genau das ist der Haken. Die VBL macht bei Angestellten die Sache rund und die Vergleichbarkeit zu Beamten A13.
Und genau das ist mein Problem. Der Angestellte bekommt 3.700 der Beamte bekommt vielleicht 4.200 und ich 2.100.

Und zum Thema ich hätte ja etwas zur Seite legen können. Was legt der Beamte im geh. Dienst zur Seite? Was der Angestellte?
Ich soll also in meiner aktiven Phase auf 1.000 Euro verzichten um im Alter annähernd gleichgestellt zu werden?

Ich darf keine Fernreisen machen? Kein neues Auto fahren oder in einem Einfamilienhaus wohnen?

Genau dieser Sachverhalt war dir bekannt. Du hattest also die Wahl, dich für das Beamten- oder Angestelltenverhältnis zu entscheiden. Beides hat Vor- und Nachteile. Das beste aus beiden Welten zu wählen ohne die jeweiligen Nachteile in Kauf zu nehmen wäre schön, aber lebensfremd.

Kurzum: Dir wird ermöglicht, gD-Tätigkeiten und gD-Entgelt ohne Laufbahnbefähigung zu übernehmen. Änderungen bei der Pension ergeben sich zum ursprünglichen Status nicht.

Insoweit sehe ich gar keinen Nachteil, sondern ausschließlich eine Verbesserung. Freu dich doch über die angebotene Möglichkeit, die für alle anderen Beamten nicht besteht.

Organisator

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da hast du aber noch die VBL vergessen, die mit 1.700,-- dazukommt

1700€ sind ungefähr 40 Jahre in der E13/6 mit einer jährlichen Gehaltsteigerung von 1%.

Etwas unrealistisch oder?

Ich habe 40 Jahre E 13/3 mit einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2 % angenommen. Dies entspricht dem Beispiel von @WasDennNun.
Finde ich durchaus realistisch, nach abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium noch mindestens 40 Jahre zu arbeiten.

Tiga

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Es würde mir helfen, wenn ich den gesamten Gesetzestext lesen könnte. Wo kann ich mir den herunterladen?

Ich befürchte, dass der Beamte sich hier besserstellen wollte. Er hat ggf. schon eine A12 oder A13 Bewertung und möchte zusätzlich einen Zuschlag. Damit wäre er gegenüber Angestellten bessergestellt. Bei mir geht es darum mich anzunähern.


Mayday

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Und genau das ist der Haken. Die VBL macht bei Angestellten die Sache rund und die Vergleichbarkeit zu Beamten A13.
Und genau das ist mein Problem. Der Angestellte bekommt 3.700 der Beamte bekommt vielleicht 4.200 und ich 2.100.

Nach 40 Dienstjahren wären das aktuell mit A9Z ohne Familienzuschlag aber doch rund 2.900 Euro brutto.  ???

Tiga

  • Gast
Ja, wie schon gesagt zwischen 800 bis 1.300 Euro Differenz zu meiner Pension.
Wie sollte ich das in einer privaten Rentenversicherung ansparen?

Ich habe es alles vorher gewusst.

Organisator

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Ja, wie schon gesagt zwischen 800 bis 1.300 Euro Differenz zu meiner Pension.
Wie sollte ich das in einer privaten Rentenversicherung ansparen?

Ich habe es alles vorher gewusst.

Ich verstehe das Problem nicht. Man ermöglicht dir dein Beamtenverhältnis ruhen zu lassen und dadurch höherwertige und höher bezahlte Aufgaben auszuführen, was innerhalb des Beamtenverhältnisses nicht ohne weiteres möglich wäre.

Und jetzt sagst du, dass diese ziemlich exklusive Begünstigung nicht ausreicht, du möchtest on top auch noch mehr Rente / Pension?

Tiga

  • Gast
Ich sehe mich als Leiharbeiter und wenn  ich höherwertige Arbeiter verrichte steht mir ja auch mehr Geld zu. Wenn mein Arbeitgeber hier keinen Vorteil hätte würde er es ja nicht machen. Somit eine win win Situation.

Und jetzt sol ich dankbar sein das ich in so einer exklusiven Position bin? Ich leiste auch etwas exklusives. Somit alles angemessen aus meiner Sicht. Ja ich hatte das Glück es machen zu dürfen und mein Arbeitgeber hatte das Glück einen so engagierten Mitarbeiter zu bekommen. Beide Seiten sind zufrieden.

Aber warum soll mir diese Exklusivität dann nicht auch im Ruhestand zustehen. Warum gönnt man mir das nicht das ich auch im Ruhestand von meinen Leistungen im Arbeitsleben profitiere. Auf wenn es dafür (noch) keine gesetzliche Grundlage gibt wäre es mehr als recht. Exklusiv ist meines Erachtens wenn ein Vorstandsmittglied eines Konzerns nach 3 Jahren in einem Unternehmen Pensionsansprüche in Höhe von mehreren Hunderttausend vereinbart hat.

Tiga

  • Gast
Nur mal ein Beispiel:
Ein Bäcker fängt bei einem Automobilkonzern an am Band zu arbeite. Bekommt dort eine angemessene Bezahlung. Über Jahre entwickelt er gute Erfahrungen und ist gut in seinem Job. Jetzt wird eine Stelle als Meister frei. Der Bäcker bewirbt sich und wird angenommen. Der Arbeitgeber sagt dem Bäcker jetzt das er das Gehalt eines Meisters bekommt, man aber in seine Rentenversicherung nur einen Betrag für einen Bäcker oder höchstens für einen Bandarbeiter einzahlt. Die Stelle ist zu verlockend, um abzusagen also sagt der Bäcker zu. Er bekommt das gleiche Gehalt und seine Kollegen sagen ihm er soll doch zufrieden sein mit seiner Position und soll etwas an die Seite legen oder froh sein so eine Position als Bäcker erreicht zu haben. Er wusste ja vorher das er als Bäcker nicht viel Rente bekommt. Außerdem hat er ja nicht so lange gelernt wie die anderen Meister. Er macht viele Jahre einen tollen Job und als er in den Ruhestand geht und seine Rente mit den anderen Meistern vergleicht liegen dort 1.00 Euro dazwischen. Ist das in Ordnung?

Bastel

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Ja, den man hatte es ihm gesagt!

Organisator

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Ich meine der Vergleich funktioniert nicht, da der Bäcker in keinem besonderen Dienst- und Treueverhältnis steht. Wenn der Bäcker bei einem Automobilkonzern arbeitet kündigt er seinen Job als Bäcker und hat nicht die Sicherheit, bei Bedarf einen Anspruch auf einen Job als Bäcker zu haben.

Regelfall:
Ein Beamter mit der Qualifikation für den mD übernimmt Tätigkeiten des mD und wird entsprechend bezahlt. Möchte er Tätigkeiten des gD übernehmen und entsprechend bezahlt werden, regeln die beamtenrechtlichen Vorschriften den Weg dorthin (Auswahlverfahren, Studium, gute Beurteilungen usw.).

Möchte der mD-Beamte vergleichbare Tätigkeiten des gD als Angestellter übernehmen, lässt er sich entlassen und arbeitet als Angestellter weiter.

Diese beiden Möglichkeiten gibt es grundsätzlich.

Bei dir gibt es aber den ziemlich exklusiven Ausnahmefall, unter Fortbestehen des Beamtenverhältnisses und ohne Einhaltung der üblichen beamtenrechtlichen Vorschriften (insbesondere Studium) höherwertige Tätigkeiten wahrzunehmen. Exklusiv auch deswegen, weil die beamtenrechtlichen Privilegien bestehen bleiben.

Insofern wird dir ein Vorteil gewährt, den kein Beamter außerhalb der Telekom hat. Dass der Vorteil nicht noch größer ist (und sich auf die Rente / Pension auswirkt) mag zwar ärgerlich sein, aber schmälert ihn nicht.

Alternativ gab es ja auch die Möglichkeit, sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und alle (Betriebs-) Rentenansprüche in voller Höhe mitzunehmen. Dies hast Du bestimmt aus guten Gründen unterlassen. Möglicherweise sind diese Gründe mehr wert als die höhere Angestelltenrente?