Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dauerhafter Einsatz im geh. Dienst als Beamter mittlere Dienst; Telekom
WasDennNun:
--- Zitat von: Bastel am 01.07.2020 08:31 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2020 08:23 ---Ich finde, du hast richtig Glück gehabt!
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Sehe ich eigentlich auch so. Um als Angestellter auf eine Netto Rente von 1900€ zu kommen, muss man einiges einbezahlt haben...
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Richtig:
Wenn man durchgängig seine ~40Jahre E13 TB ist, dann kommt man auf ca 2000€ Rente.
hat natürlich Abi gemacht, studiert und dann erst so mit 25 angefangen zu arbeiten und nen grossen Schuldenhaufen (wenn Papa nicht zahlt)
Organisator:
da hast du aber noch die VBL vergessen, die mit 1.700,-- dazukommt
Tiga:
Und genau das ist der Haken. Die VBL macht bei Angestellten die Sache rund und die Vergleichbarkeit zu Beamten A13.
Und genau das ist mein Problem. Der Angestellte bekommt 3.700 der Beamte bekommt vielleicht 4.200 und ich 2.100.
Und zum Thema ich hätte ja etwas zur Seite legen können. Was legt der Beamte im geh. Dienst zur Seite? Was der Angestellte?
Ich soll also in meiner aktiven Phase auf 1.000 Euro verzichten um im Alter annähernd gleichgestellt zu werden?
Ich darf keine Fernreisen machen? Kein neues Auto fahren oder in einem Einfamilienhaus wohnen?
Funker:
--- Zitat von: Tiga am 30.06.2020 15:35 ---Nur damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich will nicht besser behandelt werden als Angestellt. Ich verlange nicht mehr Pension als ein Angestellter bekommt ich möchte nur gleichbehandelt werden oder zumindest eine Anerkennung der Leistungen im Berufsleben.
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Ich halte Ihr Ansinnen auf eine "Gleichbehandlung" für einen typischen Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Es liegt kein gleicher Sachverhalt vor, der eine Gleichbehandlung gebieten würde.
Das BAG hat in einem nach meiner Meinung zumindest ähnlichen Fall eines beurlaubten Beamten, der bei einem anderen Arbeitgeber als Angestellter beschäftigt wurde, im klageabweisenden Revisionsurteil vom 25.7.2000 – Az. 3 AZR 231/99 u.a. Folgendes ausgeführt:
" (…) Ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung ergibt sich weder aus dem Arbeitsvertrag, noch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung. Unstreitig gewährt die Beklagte Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung nur an solche Führungskräfte, die nicht zugleich den Beamtenstatus innehaben. (…) Auch vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots steht dem Kläger eine betriebliche Altersversorgung nicht zu. (…) Für die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es erforderlich, dass eine Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer möglich ist. Vergleichbar sind zwar zunächst nur solche Arbeitnehmer, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben (…). Stellt der Arbeitgeber jedoch eine weitergehende allgemeine Regel auf, so können auch Arbeitnehmer mit nicht vergleichbaren Tätigkeiten gleich zu behandeln sein (…). Somit konnte dahinstehen, welche Führungskräfte im Einzelnen konkret mit dem Kläger von der Art der Tätigkeit her vergleichbar sind. Entscheidend ist, dass die Beklagte nach ihrem eigenen Vortrag eine Regel dahingehend aufgestellt hat, dass Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ausschließlich an nicht beamtete Führungskräfte gewährt werden. Insoweit hat die Beklagte selbst eine Gruppenbildung von beamteten Führungskräften einerseits und nicht beamteten Führungskräften andererseits vorgenommen. Eine Ungleichbehandlung des Klägers innerhalb der Gruppe beamteter Führungskräfte durch die Beklagte trägt der Kläger selbst nicht vor und ist auch nicht ersichtlich. Eine Ungleichbehandlung findet unstreitig nur zwischen den beiden Vergleichsgruppen der beamteten und nicht beamteten Führungskräfte statt. (…)"
Bastel:
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2020 09:34 ---da hast du aber noch die VBL vergessen, die mit 1.700,-- dazukommt
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1700€ sind ungefähr 40 Jahre in der E13/6 mit einer jährlichen Gehaltsteigerung von 1%.
Etwas unrealistisch oder?
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