Ich meine der Vergleich funktioniert nicht, da der Bäcker in keinem besonderen Dienst- und Treueverhältnis steht. Wenn der Bäcker bei einem Automobilkonzern arbeitet kündigt er seinen Job als Bäcker und hat nicht die Sicherheit, bei Bedarf einen Anspruch auf einen Job als Bäcker zu haben.
Regelfall:
Ein Beamter mit der Qualifikation für den mD übernimmt Tätigkeiten des mD und wird entsprechend bezahlt. Möchte er Tätigkeiten des gD übernehmen und entsprechend bezahlt werden, regeln die beamtenrechtlichen Vorschriften den Weg dorthin (Auswahlverfahren, Studium, gute Beurteilungen usw.).
Möchte der mD-Beamte vergleichbare Tätigkeiten des gD als Angestellter übernehmen, lässt er sich entlassen und arbeitet als Angestellter weiter.
Diese beiden Möglichkeiten gibt es grundsätzlich.
Bei dir gibt es aber den ziemlich exklusiven Ausnahmefall, unter Fortbestehen des Beamtenverhältnisses und ohne Einhaltung der üblichen beamtenrechtlichen Vorschriften (insbesondere Studium) höherwertige Tätigkeiten wahrzunehmen. Exklusiv auch deswegen, weil die beamtenrechtlichen Privilegien bestehen bleiben.
Insofern wird dir ein Vorteil gewährt, den kein Beamter außerhalb der Telekom hat. Dass der Vorteil nicht noch größer ist (und sich auf die Rente / Pension auswirkt) mag zwar ärgerlich sein, aber schmälert ihn nicht.
Alternativ gab es ja auch die Möglichkeit, sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und alle (Betriebs-) Rentenansprüche in voller Höhe mitzunehmen. Dies hast Du bestimmt aus guten Gründen unterlassen. Möglicherweise sind diese Gründe mehr wert als die höhere Angestelltenrente?