Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einordnung in 14 TV-L nur mit Bachelor
WasDennNun:
Schlauer Satz.
Warum nicht gleich den hier nehmen?
Jeder AG, bei dem TB beschäftigt sind, bildet sich eine Rechtsmeinung zu der Eingruppierung.
Spid:
Weil Du auf die Rechtsmeinung zum sonstigen Beschäftigten abgehoben hast.
WasDennNun:
Und? habe ich mit meinem ja auch ;D
Ist doch ebenso allgemeingültiger blubb, der immer zu dem gleichen geblubber führt:
AG hat nur ne Rechtsmeinung
AN hat nur ne Rechtsmeinung
Wenn du wissen willst wie du eingruppiert bist
musst du zum Gericht gehen und
erst das BAG kann dir abschließend erklären wie du eingruppiert bist.
8) ??? :o
Spid:
Du führtest aus:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2020 16:51 ---Da ja weder TB noch AG in der Lage sind, endgültig festzustellen, ob jemand ein sB ist, sondern immer nur ihre jeweilige unmaßgebliche Rechtsmeinung verkünden und dementsprechend handeln, ist es beruhigend, dass ein AG gibt, der sich vermehrt eine unmaßgebliche Rechtsmeinung über den Status sB bildet und damit dem TB mehr Geld überweist.
Wollen wir mal hoffen, dass dann nicht jemand klagt und feststellt, dass die Rechtsmeinung falsch war.
--- End quote ---
Dem hielt ich entgegen:
--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 16:56 ---Jeder AG, bei dem TB beschäftigt sind, bei deren Eingruppierung der Status des „sonstigen Beschäftigten“ eine Rolle spielt, bildet sich eine Rechtsmeinung zu diesem Status.
--- End quote ---
Eine vermehrte Bildung einer Rechtsmeinung zum Status des „sonstigen Beschäftigten“ ist mithin ebensowenig erkennbar wie sich die Bildung einer solchen Rechtsmeinung dahingehend auswirkte, daß der AG mehr Geld überweist.
WasDennNun:
;D und?
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