Autor Thema: Verbeamtung mit Vorerkrankung  (Read 13426 times)

Alissa

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Verbeamtung mit Vorerkrankung
« am: 26.06.2020 09:45 »
Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich hoffe ich bin hier richtig gelandet

Ich würde mich gerne beim BKA bewerben als Analystin. Die Stelle ist ausgeschrieben als Tatifbeschäftigte. Allerdings mit dem Zusatz, dass man sich nach der Probezeit auch verbeamten lassen kann, sofern die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind.

Nun weiß ich nicht, was gegeben sein muss, damit die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Was definitif nicht gegeben ist, ist dass ich eine fabelhafte gesundheitliche Situation habe.

Leider habe ich einen zweifachen Bandscheibenvorfall. War aber vor ca. 3 Jahren das letzte Mal beim Arzt deswegen. Habe also keinerlei Beschwerden. Hinzu kommt das ich auch leichtes Asthma habe, ich aber keine Medikamente nehme, weil ich vom Asthma nix mehr merke. Und ich reagiere auf Gräser und Pollen allergisch (leichtes Augentränen manchmal)

Als Analyst ist man nicht im Polizeivollzug soweit ich das verstanden habe.

Hat jmd vlt. Erfahrung damit und kann mir eine grobe Einschätzung geben, ob ich mich umdonst verrückt mache oder garkeine  Chance hätte Beamtin zu werden?

Vlt. Weiß ja jemand was.

Ich würde mich aufjedenfall über ein paar ehrliche Antworten freuen.

Genießt die Sonne, daher schonmal ein schönes Wochenende.

Gruß

Alissa

Asperatus

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #1 am: 26.06.2020 12:55 »
Das kann nur im Einzelfall entschieden werden. Sofern eine (amts-)ärztliche Untersuchung auch vor der Einstellung als Tarifbeschäftigte vorgesehen ist, könnte man bei der Untersuchung fragen, ob die gesundheitliche Eignung auch für das Beamtenverhältnis gegeben wäre.

Grundsätzlich gilt, dass ein Beamtenbewerber gesundheitlich nicht geeignet ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit auszugehen ist oder davon, dass der Beamte über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.

Alles andere ist dann Auslegungssache, inwiefern das persönliche Krankheitsbild diese Kriterien erfüllt. Wichtig ist hier die Definition von "tatsächlichen Anhaltspunkten" und der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit".

clarion

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #2 am: 26.06.2020 14:08 »
Auskurierte Bandscheiben sowie Allergien dürften kein Problem bei einem Büro Job sein.

RsQ

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #3 am: 26.06.2020 15:37 »
Wobei "Bandscheibe" und "Bürojob" ja - gerade auf lange Sicht - durchaus problematisch sein könnten?!?

Alissa

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #4 am: 26.06.2020 16:52 »
Danke schonmal für die Antworten.

Ich habe tatsächlich einen zweifachen Bandscheibenvorfall. Laut Arzt soll ich keine Sportarten ausüben, wo abrupt gestoppt wird, wie z.B. Fußball oder Volleyball. Ich war aber seit 3 Jahren nicht mehr beim Arzt, weil keine Schwierigkeiten.

Ich denke mein Arzt würde mir einen Befund schreiben, dass ich langfristig beim Arbeiten keine Einschränkungen haben würde aus seiner Sicht. Das hatte er mir damals auch schon gesagt bei der Diagnose. Würde das die Sache etwas relativieren?

Ich weiß, dass es eine individuelle Geschichte ist, wie ein Amtsarzt entscheidet etc. , ich habe nur etwas Angst davor einige Zeit dort zu arbeiten und dann eine Ablehnung zu bekommen.

Gibt es vlt die Möglichkeit vor der Verbeamtung auf Probe amtsärztlich untersuchen zu lassen? Oder geschieht das i.d.R. nur vor der Verbeamtung auf Lebenszeit?

Danke für Eure Hilfe

RsQ

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #5 am: 26.06.2020 17:35 »
Was aus dem Ausgangspost nicht hervor geht: Bist Du absolut auf die Verbeamtung fixiert? Oder ist die Stelle inhaltlich ausreichend interessant, um sie ggf. auch "nur" als Tarifbeschäftigte zu besetzen?

Alissa

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #6 am: 26.06.2020 19:53 »
Also ehrlich gesagt wäre mir die Verbeamtung schon lieber. Da ich verheiratet bin und zwei Kinder habe ist es sus finanzieller Sicht schon attraktiver durch die Familienzuschläge.

Asperatus

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #7 am: 26.06.2020 22:16 »
Da die beamtenrechtlichen Voraussetzungen bereits vor einer Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe vorliegen müssen, findet bereits vor dieser eine amtsärztliche Untersuchung statt.

Mit deinem Gesundheitsbild sehe ich, als medizinischer Laie bewertet, keine Probleme bei der Verbeamtung. Man muss bedenken, dass auch Schwerbehinderte in ein Beamtenverhältnis berufen werden.

Amtsschimmel

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #8 am: 27.06.2020 01:54 »
Die Verbeamtung auf Probe wird aber auch erst in 18 Monaten kommen, es sei denn die Threaderstellerin kann Berufszeiten analog des gehobenen Diensts im entsprechenden Umfang vorweisen.

Alissa

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #9 am: 27.06.2020 08:28 »
Wow vielen Dank für Eure Einschätzungen echt!
Das hilft schonmal ungemein.

18 Monate? Ohh das wusste ich.

Also ich hab jetzt vorher schon ein Jahr in der Bezirksverwaltung (E9) als Tarifbeschäftige gearbeitet und danach 1 Jahr bei einer Tochtergesellschaft des Bunden, was aber wohl als "freie Wirtschaft" gilt.

Das Erstere könnte als Berufserfahrung für den gD durchgehen? Oder, weil es nix mit Polizei zu tun hat, garnicht?


sgb178y

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #10 am: 27.06.2020 09:54 »
Da die beamtenrechtlichen Voraussetzungen bereits vor einer Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe vorliegen müssen, findet bereits vor dieser eine amtsärztliche Untersuchung statt.

Mit deinem Gesundheitsbild sehe ich, als medizinischer Laie bewertet, keine Probleme bei der Verbeamtung. Man muss bedenken, dass auch Schwerbehinderte in ein Beamtenverhältnis berufen werden.

Und hier kommt es eben genau auf den Status an, für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte gibt es besondere Regelungen, die in aller Regel in einer Inklusionsvereinbarung festgelegt ist. In der Rahmeninklusionsvereinbarung des BMI heißt es beispielsweise:

"Die Prognose einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit (innerhalb von fünf Jahren) steht einer Einstellung schwerbehinderter  Menschen  nicht  entgegen. "

(https://www.bundespolizei.de/Web/DE/06Karriere/02Arbeitgeber_Bundespolizei/02_Leistungen/inklusionsvereinbarung-bmi_file.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Ohne Schwerbehinderung gilt folgendes:

Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die An-nahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfä-higkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.

Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeitbis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.

(https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/Archiv/medien/01-personal/luz/self/fachbeitraggesundheitlicheeignung_1508266356000.pdf)

Aber im Ergebnis gehe ich auch davon aus, dass ein "ausgeheilter" Bandscheibenvorfall einer Verbeamtung nicht im Weg stehen sollte.

Asperatus

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #11 am: 27.06.2020 11:31 »
18 Monate? Ohh das wusste ich.

Also ich hab jetzt vorher schon ein Jahr in der Bezirksverwaltung (E9) als Tarifbeschäftige gearbeitet und danach 1 Jahr bei einer Tochtergesellschaft des Bunden, was aber wohl als "freie Wirtschaft" gilt.

Das Erstere könnte als Berufserfahrung für den gD durchgehen? Oder, weil es nix mit Polizei zu tun hat, garnicht?

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus, der zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln (§ 20 BLV). Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen (§ 19 Abs. 3 i. V. m. § 20 S. 2 BLV).

Die Laufbahnen des nichttechnischen Verwaltungsdienstes umfassen ein breit gefächertes Aufgabenspektrum. So gehören zu dieser Laufbahn nicht nur Aufgaben der allgemeinen und inneren Verwaltung, sondern auch spezialisierte Aufgaben z. B. in den Bereichen Zoll, Marktüberwachung, Finanzdienstleistungsaufsicht, Verkehrs- und Luftsicherheit, Archivdienst und Verwaltungsinformatik. Insofern kommen als berücksichtigungsfähige Tätigkeiten viele Tätigkeiten in Betracht (AVwV zur BLV: Zu den §§ 19 bis 21).

Ob die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft erbracht wurden, ist unerheblich. Daher sehe ich das Kriterium der hauptberuflichen Tätigkeit als erfüllt an. Liegt ein entsprechender Hochschulabschluss vor?

Anders sieht es bei der Eingruppierung in die Stufen der Entgelttabelle des TVöD aus. Hier wird eine "einschlägige Berufserfahrung verlangt (§ 16 (Bund) Abs. 2 TVöD). Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit (Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 TVöD). Die dürfte hier nicht gegeben sein.

Zu beachten wäre noch, dass das BKA ggf. eine Mindestzeit in der eigenen Behörde als Verbeamtungskriterium vorschreibt. Außerdem ist es nicht unüblich, dass für eine Verbeamtung eine gewisse Mindest-Gesamtnote bei einer Beurteilung gefordert wird. Darüber sollte man sich beim künftigen Arbeitgeber evtl. informieren, wenn man soviel wert auf eine zukünfitge und zeitige Verbeamtung legt.

Amtsschimmel

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #12 am: 27.06.2020 12:47 »
Mindestnote und Standzeit im BKA sind dort nicht erforderlich. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wird direkt an Tag 1 auf Probe verbeamtet, hier zur Regierungsinspektorin.

Eine vorherige Tätigkeit nach E9 könnte angerechnet werden, falls es sich um die E9b oder E9c handelt. Die E9a entspricht dem mittleren, nicht dem gehobenen Dienst.

Auch eine Tätigkeit in der "freien Wirtschaft" kann, so vergleichbare Tätigkeiten ausgeübt werden, anerkannt werden. Grob (!) gesagt alles auf Sachbearbeiterebene.

Entscheidend ist tatsächlich der Hochschulabschluss, also Bachelor oder HS / FH Diplom. Daran führt absolut kein Weg vorbei.

Alissa

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #13 am: 27.06.2020 18:25 »
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!!!

Also einen Bachelorabschluss habe ich tatsächlich schon seit 2018 in Betriebswirtschaftslehre. Aktuell mache ich auch noch einen Master im Abendstudium, was noch ca. zwei Jahre dauert.

Die vorherige Stelle im ÖD war E9a oder E9b denke ich und ich war dort Trainee in der Bezirksverwaltung. Ich erinnere mich nicht genau.

Dann werde ich die Fragen definitiv im final Gespräch erfragen.

Danke nochmal.

Asperatus

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Antw:Verbeamtung mit Vorerkrankung
« Antwort #14 am: 28.06.2020 09:27 »
Mindestnote und Standzeit im BKA sind dort nicht erforderlich. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wird direkt an Tag 1 auf Probe verbeamtet, hier zur Regierungsinspektorin.

Daran sollten sich andere Behörden ein Beispiel nehmen. Was die Attraktivität als Arbeitgeber angeht, ist das BKA in diesem Punkt vielen anderen Behörden ein Stück voraus? Gilt das Gleiche auch in anderen Laufbahngruppen beim BKA? Gibt es andere Behörden, die genauso verfahren? Meist wird meiner Erfahrung nach nur bei Volljuristen oder bei Vorliegen einer erfolgreich abgeschlossenen Laufbahnausbildung sofort verbeamtet.