18 Monate? Ohh das wusste ich.
Also ich hab jetzt vorher schon ein Jahr in der Bezirksverwaltung (E9) als Tarifbeschäftige gearbeitet und danach 1 Jahr bei einer Tochtergesellschaft des Bunden, was aber wohl als "freie Wirtschaft" gilt.
Das Erstere könnte als Berufserfahrung für den gD durchgehen? Oder, weil es nix mit Polizei zu tun hat, garnicht?
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus, der zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln (§ 20 BLV). Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen (§ 19 Abs. 3 i. V. m. § 20 S. 2 BLV).
Die Laufbahnen des nichttechnischen Verwaltungsdienstes umfassen ein breit gefächertes Aufgabenspektrum. So gehören zu dieser Laufbahn nicht nur Aufgaben der allgemeinen und inneren Verwaltung, sondern auch spezialisierte Aufgaben z. B. in den Bereichen Zoll, Marktüberwachung, Finanzdienstleistungsaufsicht, Verkehrs- und Luftsicherheit, Archivdienst und Verwaltungsinformatik. Insofern kommen als berücksichtigungsfähige Tätigkeiten viele Tätigkeiten in Betracht (AVwV zur BLV: Zu den §§ 19 bis 21).
Ob die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft erbracht wurden, ist unerheblich. Daher sehe ich das Kriterium der hauptberuflichen Tätigkeit als erfüllt an. Liegt ein entsprechender Hochschulabschluss vor?
Anders sieht es bei der Eingruppierung in die Stufen der Entgelttabelle des TVöD aus. Hier wird eine "einschlägige Berufserfahrung verlangt (§ 16 (Bund) Abs. 2 TVöD). Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit (Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 TVöD). Die dürfte hier nicht gegeben sein.
Zu beachten wäre noch, dass das BKA ggf. eine Mindestzeit in der eigenen Behörde als Verbeamtungskriterium vorschreibt. Außerdem ist es nicht unüblich, dass für eine Verbeamtung eine gewisse Mindest-Gesamtnote bei einer Beurteilung gefordert wird. Darüber sollte man sich beim künftigen Arbeitgeber evtl. informieren, wenn man soviel wert auf eine zukünfitge und zeitige Verbeamtung legt.