Autor Thema: Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung  (Read 9106 times)

Kaiser80

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #30 am: 13.07.2020 08:17 »

Mmmhh, die Eingruppierungen im TV-BA sind bei mir aber nicht von Bedeutung und da ich auch nicht abgeordnet bin, muss da auch nichts gleichbehandelt werden. Wir sind keine ARGE. E11 wäre natürlich sehr schön. Gibt es für Laien wie mich vielleicht noch eine kurze Erklärung was "MdV und bSuB, eher bv" ist? Und was ist denn nach eurer Einschätzung die korrekte Eingruppierung?

Die 15% dienstrechtliche Leitung stört uns persönlich auch am meisten, da diese in der Realität sich für uns gar nicht von der fachlichen trennen lässt. Welche Auswirkungen hätte hier eine Erhöhung der Anteile bzw. das Zusammenfassen von fachlicher- und dienstlicher Leitung?

Is halt "fies", dass besondere Schwierigkeit und Bedeutung kummulativ erfüllt sein müssen. Das TM Bedeutung sehe ich durchaus erfüllt (Führung/Leitung/Finanzielle Verantwortung). Aber wie erwähnt, nach dem 2. und 3. Lesen bin ich da eher bei @spid was die besondere Schwierigkeit angeht.

Schokobon

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #31 am: 13.07.2020 08:55 »
Ließe sich denn nicht eine besondere Schwierigkeit aus der Fülle der anzuwenden gesetzlichen Vorschriften sowie den umfangreichen Verwaltungsvorschriften herleiten? Gerade als TL im Leistungsbereich beschränken sich die Problemstellungen auf eben jene Fälle, die sich nicht aus den Verwaltungsvorschriften lösen lassen und somit eigene, bisher nicht vorhandene Lösungen gefunden werden müssen. Dazu braucht es - mMn - einen ungewöhnlich hohen Stand an Fachwissen sowie die Fähigkeit bisher nicht beschrittene Wege rechtssicher zu beschreiten und das dann auch zu verantworten. Zudem legt die Teamleitung auch intern Leitlinien zur Bearbeitung atypischer Fälle fest, die dann von allen anzuwenden sind.
Oder reicht das nicht um das Tätigkeitsmerkmal bS der EG 10 zu erfüllen - die Bedeutung wurde bereits bejaht.

Kaiser80

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #32 am: 13.07.2020 09:03 »
Meine Antwort sollte sich auf die Anfrage des TE beziehen, habe versehntlich @Mako zitiert. sorry.

Spid

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #33 am: 13.07.2020 09:22 »
Ließe sich denn nicht eine besondere Schwierigkeit aus der Fülle der anzuwenden gesetzlichen Vorschriften sowie den umfangreichen Verwaltungsvorschriften herleiten? Gerade als TL im Leistungsbereich beschränken sich die Problemstellungen auf eben jene Fälle, die sich nicht aus den Verwaltungsvorschriften lösen lassen und somit eigene, bisher nicht vorhandene Lösungen gefunden werden müssen. Dazu braucht es - mMn - einen ungewöhnlich hohen Stand an Fachwissen sowie die Fähigkeit bisher nicht beschrittene Wege rechtssicher zu beschreiten und das dann auch zu verantworten. Zudem legt die Teamleitung auch intern Leitlinien zur Bearbeitung atypischer Fälle fest, die dann von allen anzuwenden sind.
Oder reicht das nicht um das Tätigkeitsmerkmal bS der EG 10 zu erfüllen - die Bedeutung wurde bereits bejaht.

Das ist doch die Begründung, weshalb es überhaupt guFk+sL/Hochschulbildung braucht - bei reiner Rechtsanwendung wären wir bei gFk.