Hallo!
Ich bin gelernter Sparkassenangestellter und arbeite in einer Kommune (Ordnungsamt). Nach meinem Kenntnisstand wäre ein Verwaltungsfachangestellter in die EG8 eingruppiert. Das Personalamt sagt jedoch, dass ich ohne die Ausbildung nicht in diese EG falle, da ich die Voraussetzung nicht erfülle. In Teil A, Abschnitt I Ziffer 3 der Entgeltordnung steht, dass bei der EG5 zwei Fallgruppen möglich sind.
Frage eins: Müssen die kumulativ erfüllt sein?
Jetzt existieren ja auch noch die Vorbemerkungen. Dort steht ja auch einiges zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht. (Bsp. Ziff. 2 und Ziff. 7)
Frage 2: Haben diese Regelungen Vorrang vor den Merkmalen des Teil A?
Frage 3:Wie ist der Zusammenhang/das Zusammenspiel dieser Regelungen
Fragen 4-6: Wie verhält es sich bei meiner persönlichen Situation? Kann ich ohne Prüfung eine EG über 4 bekommen? Wenn ja, wie?
Frage 7: Wäre denn zumindest die Eingruppierung in die nächst niedrigere EG (Also 7) nach Ziff. 2 der Vorbemerkungen möglich?
EDIT: Niedersachsen! Fast vergessen.