Autor Thema: Rückwirkend Höhergruppierung zur Vermeidung der Höherstufung - rechtens?  (Read 2350 times)

oeffiHansel

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Liebe Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes,

Ich habe folgende Frage und würde euch um Einschätzung der Korrektheit des Vorgangs bitten.

Für meine Arbeitskollegin wurde vor mehr als einem Jahr eine Höhergruppierung von E8 nach E9b beantragt. Dann zog sich das ewig hin. Zu dieser Zeit befand sie sich in E8 Stufe 3. Nun hat Sie vor ein einer Woche den Bescheid erhalten, dass sie aufgrund der Dienstzugehörigkeit ab dem 01.07. eine Stufe aufsteigt und zwar auf E8 Stufe 4.

Heute hat sie nun (noch nicht offiziell) erfahren, dass sie rückwirkend zum 01.05 auf E9b höhergruppiert werden soll. Die Stufe ist noch nicht genau bekannt. Aber ganz ohne mich da genau auszukennen, klingt das für mich so, als will man hier Geld sparen und durch die rückwirkende Höhergruppierung und damit verhinderten Höherstufung gegen kompensieren.

Für mich ist das moralisch erst mal armselig, aber das ist ja nicht die Frage. Diese lautet vielmehr: Ist das rechtens?

Ich danke euch für eure Einschätzung.
Viele Grüße,
oeffiHansel

Spid

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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich. Keiner der Fälle, in denen die TVP einen Antrag ausnahmsweise vorgesehen hätten, kann im Sachverhalt zutreffen. Zudem wäre ein solcher ohnehin selbst zu stellen. Mithin wäre zunächst zu klären, um welchen Sachverhalt es sich tatsächlich handelt. War es das Angebot an den AG, ihr eine andere, höherwertige Tätigkeit zu übertragen? Wer hat das Angebot gemacht?

oeffiHansel

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Hallo Spid,

Vielen Dank für deine Antwort.

In der Tat hat der Personalvorgesetzte angeboten durch Übertragung höherwertiger Tätigkeiten eine Höhergruppierung zu beantragen. Dementsprechend wurde eine Tätigkeitsbeschreibung und weitere Unterlagen an die Personalabteilung weitergereicht. Das war vor über einem Jahr. Warum das so lange gedauert hat, ist uns nicht bekannt.

Der Rest ist wie beschrieben.

Ich hoffe, das erklärt den Sachverhalt. Ich muss aber gleich dazu sagen, daß wir beide mit diesen Interna/ Abläufen nicht vertraut sind.

Vielen Dank,
oeffiHansel

Spid

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Die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Sie kann nur einvernehmlich erfolgen. Sollte der AG eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit anbieten, kann man dem AG ja mitteilen, daß man nur zu einem bestimmten Zeitpunkt damit einverstanden sei. Aufgrund der Natur der auszuübenden Tätigkeit als Inhalt des Arbeitsverhältnis schlechthin und Spezifizierung der Hauptpflicht des AN ist diese einer rückwirkenden Änderung nicht zugänglich.

oeffiHansel

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OK, klingt für mich in der praktischen Umsetzung aber so, dass man im konkreten Fall die Höhergruppierung zum 01.05. zwar ablehnen kann, damit aber evtl. auch auf die Höhergruppierung als solche verzichtet.

Danke dir für die Aufklärung.

Beste Grüße

Spid

  • Gast
Man kann keine Höhergruppierung ablehnen. Was man ablehnen kann, ist die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Der AG wird ja ein irgendwie gelagertes Interesse daran haben, daß die auszuübende Tätigkeit, die zur Höhergruppierung führen würde, erledigt wird - ansonsten würde er sie ja nicht übertragen wollen. Wenn sich AG und AN nicht einig werden, bleiben die Tätigkeiten entweder unerledigt oder der AG muß sich jemand anderes dafür suchen.

oeffiHansel

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Hallo Spid,

Vielen Dank für die Aufklärung. Das ist ganz klar die korrekte offizielle Vorgehensweise.

Wenn die höherwertigen Tätigkeiten allerdings schon seit geraumer Zeit ausgeführt werden, wird das wohl im konkreten praktischen Anwendungsfall schwierig, bzw. verbessert in keinem Fall das Arbeitsklima.

Für mich persönlich sonderbar bleibt halt die Tatsache warum das zum 01.05. erfolgen soll.

Spid

  • Gast
Da ist überhaupt nichts schwierig dran - und macht der AG sich bei seinem Tun Gedanken über das Betriebsklima?

oeffiHansel

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Naja, ich glaube, dass ist gar nicht das Problem des Personalvorgesetzten. Ich bin sehr sicher, dass dieser das so nicht geplant hat. Ich vermute, dass das so aus der Personalabteilung zurückgekommen ist. In der Tat kann man mit dem Vorgesetzten aber sprechen und ihm zu verstehen geben, dass man mit dieser Situation unzufrieden ist.

Vielen Dank nochmal. Ich gebe das mal so weiter und dann schauen wir was passiert.

Grüße und schönes Wochenende.