Liebe Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes,
Ich habe folgende Frage und würde euch um Einschätzung der Korrektheit des Vorgangs bitten.
Für meine Arbeitskollegin wurde vor mehr als einem Jahr eine Höhergruppierung von E8 nach E9b beantragt. Dann zog sich das ewig hin. Zu dieser Zeit befand sie sich in E8 Stufe 3. Nun hat Sie vor ein einer Woche den Bescheid erhalten, dass sie aufgrund der Dienstzugehörigkeit ab dem 01.07. eine Stufe aufsteigt und zwar auf E8 Stufe 4.
Heute hat sie nun (noch nicht offiziell) erfahren, dass sie rückwirkend zum 01.05 auf E9b höhergruppiert werden soll. Die Stufe ist noch nicht genau bekannt. Aber ganz ohne mich da genau auszukennen, klingt das für mich so, als will man hier Geld sparen und durch die rückwirkende Höhergruppierung und damit verhinderten Höherstufung gegen kompensieren.
Für mich ist das moralisch erst mal armselig, aber das ist ja nicht die Frage. Diese lautet vielmehr: Ist das rechtens?
Ich danke euch für eure Einschätzung.
Viele Grüße,
oeffiHansel