Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Rathaus - Wer entscheidet über Personal?

<< < (3/4) > >>

John Pferdelack:
auf jeden Fall^^

Casiopeia1981:
Gibt es eigentlich noch den Dorfschulzen? Der könnte auch zuständig sein.

BStromberg:

--- Zitat von: Casiopeia1981 am 30.06.2020 22:50 ---Gibt es eigentlich noch den Dorfschulzen? Der könnte auch zuständig sein.

--- End quote ---

Klar, hier in NRW auf jeden Fall.

Der mittelalterliche Schultheiß wird anno 2020 bloß "Ortsvorsteher" genannt.

Seine Rechte ergeben sich unmittelbar aus § 39 VII GO NRW.

Selbstredlich kann dieser auch die Beurkundung von Beamtenernennungen als übertragenes Geschäft der laufenden Verwaltung rechtswirksam vollziehen.

Landsknecht:
Der Dorfschulze konnte auch ein Stadtschulze sein :)

In Bayern heißt er Ortssprecher, vertritt Gemeindeteile die 1972 eingemeindet wurden, bereits 1952 bestanden haben und über keinen eigenen Gemeinderat verfügen als ehrenamtliches Mietglied im Gemeinderat.

BStromberg:

--- Zitat von: Landsknecht am 02.07.2020 13:00 ---Der Dorfschulze konnte auch ein Stadtschulze sein :)

In Bayern heißt er Ortssprecher, vertritt Gemeindeteile die 1972 eingemeindet wurden, bereits 1952 bestanden haben und über keinen eigenen Gemeinderat verfügen als ehrenamtliches Mietglied im Gemeinderat.

--- End quote ---

Die arme Sau.
Da macht man diesen undankbaren Job schon ehrenamtlich
und muss sich dann noch in den Gemeinderat teuer einmieten.

Ihr Bayern seid mir suspekt  ;)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version