[Allg] Rathaus - Wer entscheidet über Personal?

Begonnen von John Pferdelack, 27.06.2020 12:03

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John Pferdelack

Hi,
ich habe eine allgemeine Frage:
Wenn ein Rathaus nach Personal (egal ob einfacher, mittlerer Dienst etc.) sucht, wer entscheidet das? Der Bauamtsleiter?

Bei mir in der Gegend gibt es ein Rathaus, dass lediglich unregelmäßig (anscheinend aufgrund seiner geringen Größe) nach Personal sucht.
Die Bewerbungen selbst gehen aber immer an den Bauamtsleiter....

mfg

Diplom Verwaltungswirt

Kommt auf das Bundesland und die jeweiligen kommunalrechtlichen Vorschriften an. In Bayern zB. liegt die Ernennungszuständigkeit bis A8 beim 1. Bürgermeister, diese kann aber auch auf Verwaltungsmitarbeiter delegiert werden (zB. Bauamtsleiter). Ab A9 ist grds. der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig.

2strong

Unsinn! Über kommunales Personal entscheidet immer und überall, einzig und allein der örtlich zuständige Bauamtsleiter.

Bruce Springsteen

Wo ist dass denn nieder geschrieben?!

Diplom Verwaltungswirt

Wie gesagt, das kommt auf das Bundesland an. Für Bayern in Art. 43 GO.

Kaiser80

Zitat von: 2strong in 27.06.2020 18:49
Unsinn! Über kommunales Personal entscheidet immer und überall, einzig und allein der örtlich zuständige Bauamtsleiter.
Holy shit! Und wir haben das immer vom Ordnungsamtsleiter machen lassen! Kann man das heilen?

Schmitti

Ich glaube ihr habt beide Recht, denn es kommt auf die Laufbahn an:
Einfacher Dienst = Bauamtsleiter
Mittlerer Dienst = Ordnungsamtsleiter
Gehobener Dienst = Klappleiter
Höherer Dienst = Blitzableiter


BStromberg

Zitat von: Kaiser80 in 29.06.2020 06:46
Zitat von: 2strong in 27.06.2020 18:49
Unsinn! Über kommunales Personal entscheidet immer und überall, einzig und allein der örtlich zuständige Bauamtsleiter.
Holy shit! Und wir haben das immer vom Ordnungsamtsleiter machen lassen! Kann man das heilen?

Klassischer Fall der Falschernennung durch instanziell unzuständige Stelle.

Macht aber nichts, solange der Rathaus-Portier als faktisch ausübende Stelle des Hausrechts die Urkunde gegengezeichnet haben sollte. Falls nicht, ja dann haben wir hier wohl ein statusrechtliches Problem mit dem sich noch ganze Bachelor-Jahrgänge an der FHöV beschäftigen werden!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

John Pferdelack


was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

John Pferdelack


Casiopeia1981

Gibt es eigentlich noch den Dorfschulzen? Der könnte auch zuständig sein.

BStromberg

Zitat von: Casiopeia1981 in 30.06.2020 22:50
Gibt es eigentlich noch den Dorfschulzen? Der könnte auch zuständig sein.

Klar, hier in NRW auf jeden Fall.

Der mittelalterliche Schultheiß wird anno 2020 bloß "Ortsvorsteher" genannt.

Seine Rechte ergeben sich unmittelbar aus § 39 VII GO NRW.

Selbstredlich kann dieser auch die Beurkundung von Beamtenernennungen als übertragenes Geschäft der laufenden Verwaltung rechtswirksam vollziehen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Landsknecht

Der Dorfschulze konnte auch ein Stadtschulze sein :)

In Bayern heißt er Ortssprecher, vertritt Gemeindeteile die 1972 eingemeindet wurden, bereits 1952 bestanden haben und über keinen eigenen Gemeinderat verfügen als ehrenamtliches Mietglied im Gemeinderat.

BStromberg

Zitat von: Landsknecht in 02.07.2020 13:00
Der Dorfschulze konnte auch ein Stadtschulze sein :)

In Bayern heißt er Ortssprecher, vertritt Gemeindeteile die 1972 eingemeindet wurden, bereits 1952 bestanden haben und über keinen eigenen Gemeinderat verfügen als ehrenamtliches Mietglied im Gemeinderat.

Die arme Sau.
Da macht man diesen undankbaren Job schon ehrenamtlich
und muss sich dann noch in den Gemeinderat teuer einmieten.

Ihr Bayern seid mir suspekt  ;)
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Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)