Autor Thema: Personalratsmitglieder  (Read 3473 times)

Klimaaxt

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Personalratsmitglieder
« am: 23.07.2020 10:48 »
Hallo Zusammen,

ich bin im Personalrat nach NPersVG in einer Kommune mit 9 Mitglieder. Seit etwa 4 Monaten sind 2 Mitglieder dauerhaft erkrankt und es werden ständig 2 Ersatzmitglieder zu den Sitzungen nach NPersVG geladen. Auch fachlich sind diese 2 Ersatzmitglieder um längen besser aufgestellt als die 2 Langzeiterkrankten. Da sich das NPersVG nicht eindeutig mit dem eventuellen Ausschluss der regulären Mitglieder aufgrund von Krankheit geregelt scheint und ich auch keine Intrigen schaffen möchte,.....ist meine Frage, ob die 2 Langzeiterkrankten sowieso aus einer gesetzlichen Lage auszuschließen sind, damit auch die formelle Seite erfüllt ist?

Vielen lieben Dank im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise und Handhabungen

Spid

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Antw:Personalratsmitglieder
« Antwort #1 am: 23.07.2020 10:55 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Lars73

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Antw:Personalratsmitglieder
« Antwort #2 am: 23.07.2020 11:03 »
Du bist aber keines der fachlich besser aufgestellten Ersatzmitglieder?

Ein Ausschluss wegen Krankheit kommt nicht in Frage. Möglich ist lediglich ein Rücktritt.

Klimaaxt

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Antw:Personalratsmitglieder
« Antwort #3 am: 23.07.2020 13:02 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten und ich wurde hiermit bestätigt.

...und nein, ich bin kein Nachrücker

Egon12

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Antw:Personalratsmitglieder
« Antwort #4 am: 24.07.2020 06:35 »
PR Mitglieder haben das Recht auf eine Schulung, wenn ihr die besuchen würdet stellte sich die Frage nicht...

Klimaaxt

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Antw:Personalratsmitglieder
« Antwort #5 am: 24.07.2020 08:22 »
@Egon12:
sehr schlaue Antwort ;),
aber manchmal gibt es auch Urteile oder Anwendungsgebiete oder Erfahrungen die nicht im NPersVG stehen 

Glaube das Thema ist abgeschlossen und vielen Dank an die 2 anderen Fachbeiträge zur Bestätigung, dass weiterhin richtig gehandelt wird.

Schönes Wochenende

jenna11

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Antw:Personalratsmitglieder
« Antwort #6 am: 03.08.2020 12:06 »
Bei dauerhaft erkrankt gehe ich davon aus, dass sie entschuldigt fern bleiben.
Das heißt ihr könnt nur die Ersatzmitglieder einladen.
Was anderes wäre es, wenn jemand keine Lust hat und dauernd fehlt...den kann man schon rausklagen.
Oder wenn sie gesundheitlich so angeschlagen sind, dass sie von sich aus zurücktreten!