Autor Thema: [BW] Bezahlung von Mehrarbeitsstunden im Schuldienst nach Beförderung auf A13  (Read 2378 times)

dan451

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Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Bezahlung von Mehrarbeitsstunden im Schuldienst BW nach Beförderung auf A13, auf die mir bisher niemand eine Antwort geben konnte.

Ich habe diese Frage auch der GEW gestellt aber warte dort seit über 6 Wochen auf eine Antwort (wahrscheinlich coronabedingt).

Aus diesem Grund versuche ich es nun über das Forum hier.
Vielleicht kennt sich der ein oder andere mit der (rechtlichen) Thematik aus und kann mir einen Tipp geben, was ich, bzw. die Kollegen, die das auch betrifft, tun soll.

Zur Situation:

Ich bin studierter Hauptschullehrer und unterrichte seit 5 Jahren an einer Gemeinschaftsschule in Baden- Württemberg.

Da die Gemeinschaftsschule in Baden- Württemberg sowohl das Hauptschul- als auch das Realschul- und Gymnasialniveau anbietet, sind die Hauptschullehrer an einer Gemeinschaftsschule "gezwungen", auch Realschul- und Gymnasialniveau zu unterrichten, allerdings ohne in ihrer Besoldung (A12) zu einem Realschullehrer (A13) aufzusteigen.

Um den Hauptschullehrern einen Aufstieg in die höhere Besoldungsstufe A13 zu ermöglichen (Realschullehrerbesoldung), wurde vom Land BW eine Fortbildungsreihe gestartet, der horizontale Laufbahnwechsel (HoLa).

Dieser umfasst mehrere Module und endet mit Prüfungen (Kolloquium, "Lehrprobe", Präsentationsprüfung).
Bei Bestehen steigt man nach einer vorgegebenen Wartezeit (6 Monate) in die höhere Besoldungsstufe A13 auf.

Ich habe diese Fortbildung, also den horizontalen Laufbahnwechsel, erfolgreich vollzogen und bin seit August 2019 (Ende meiner Wartezeit) befähigt für A13. Leider war im Haushalt 2018/2019 kein Geld für diese HOLA - A13 Stellen vorgesehen.

Deshalb hat es bis Januar 2020 gedauert, bis ich endlich meine Ernennungsurkunde bekommen habe und werde seitdem nach A13 besoldet.

In der Urkunde heißt es wörtlich: "Ich übertrage Herrn Lehrer XY mit Wirkung vom 15. Januar 2020 das Amt eines LEHRERS IN DER BESOLDUNGSGRUPPE A13" Unterschrift RP Stuttgart Matthias Kaiser.

Das alles betrifft rund 600 weitere Lehrer an Gemeinschaftsschulen in BW, die zusammen mit mir 2019 diesen Laufbahnwechsel vollzogen haben. 2020 und 2021 werden ein paar weitere Hundert folgen..

Nun meine eigentliche Frage:

Ich habe im Januar und Februar 2020 zehn Mehrarbeitsstunden (MAU- Stunden) geleistet (also nach meinem Wechsel in A13).

Diese Maustunden wurden nun Ende April mit der Besoldung für Mai ausgezahlt.

Allerdings habe ich festgestellt, dass trotz meiner Besoldungsstufe A13 meine Mau-Stunden noch nach A12 bezahlt wurden (A12 ca 25 € Brutto pro Mau, A13 ca 29 € brutto).

Die Mitarbeiterin im Besoldungsamt hat mir auf meine telefonische Anfrage mitgeteilt, dass das daher kommt, weil ich studierter Hauptschullehrer mit Eingangsamt A12 bin und aufgrund des Eingangsamtes würden meine Mau Stunden mit A12 abgerechnet.

Mein Aufstieg durch die HoLa auf A13 spiele für die Besoldung von MAU Stunden keine Rolle.

Ist das so wirklich so rechtens? Mein Kollege (studierter Realschullehrer) und ich machen dieselbe MAU Stunde an derselben Schule und wir werden trotz meines Aufstiegs in A13 unterschiedlich dafür besoldet?

Und was wäre, wenn ich irgendwan eventuell das Amt eines GMS Konrektores oder Rektores mit A14 oder A15 anstreben würde?
Wären dort dann meine eventuellen MAU- Stunden aufgrund meiner Eingangsbesoldung auch nur mit A12 besoldet?

Ich würde mich über konstruktive Beiträge bzw. Ratschläge freuen.

« Last Edit: 30.06.2020 01:49 von Admin2 »

Mayday

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Allerdings habe ich festgestellt, dass trotz meiner Besoldungsstufe A13 meine Mau-Stunden noch nach A12 bezahlt wurden (A12 ca 25 € Brutto pro Mau, A13 ca 29 € brutto).

Die Mitarbeiterin im Besoldungsamt hat mir auf meine telefonische Anfrage mitgeteilt, dass das daher kommt, weil ich studierter Hauptschullehrer mit Eingangsamt A12 bin und aufgrund des Eingangsamtes würden meine Mau Stunden mit A12 abgerechnet.

Mein Aufstieg durch die HoLa auf A13 spiele für die Besoldung von MAU Stunden keine Rolle.

Laut Anlage 15 zu § 65 LBesGBW ist das so korrekt.

dan451

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Danke für die Antwort. Die Anlage 15 kenne ich. Bedeutet das tatsächlich, dass mit dem Eingangsamt die Besoldung lebenslang "festgemeißelt" ist?
Egal welchen Aufstieg man durchläuft? Der Rektor an einer GMS mit A15 Besoldung bekommt dann wegen seines Eingangsamtes für die Mehrarbeit weniger als der Realschullehrer mit Eingangsamt A13?