Autor Thema: Wiedereinstieg nach Unterbrechung  (Read 3596 times)

bellafon

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Wiedereinstieg nach Unterbrechung
« am: 29.06.2020 22:21 »
Hallo und guten Abend!

Ich hoffe mir kann jemand Antwort geben auf die Frage nach der Eingruppierung bzw. den Stufen nach einer Arbeitsverhältnis-Unterbrechung.

Seit 2009 bis April 2019 war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin durchgängig (ausnahme 2x Elternzeit) in E13 beschäftigt. Mittlerweile hatte ich schon Ende von Stufe 4 erreicht. Dann musste ich (leider fehlende Finanzierung in der Wissenschaft) das Arbeitsverhältnis beenden. Jetzt möchte ich wieder einsteigen ab Oktober beim selben Arbeitgeber mit genau denselben Aufgaben und dem gleichen Projekt. D.h. es gab eine Unterbrechung (Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes) von mehr als einem Jahr.

Kann mir jemand sagen mit welcher Stufe ich rechnen kann bei Wiedereinstellung. Kann mein Chef darauf Einfluß nehmen, dass ich auch z.B. wieder mit Stufe 4 einsteigen kann? Glaube richtig gelesen zu haben, dass mir Stufe 3 auf jeden Fall zustünde.

Vielen Dank für die Hilfe!

lowsounder

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Antw:Wiedereinstieg nach Unterbrechung
« Antwort #1 am: 30.06.2020 07:14 »
Nachdem was du schreibst, hast du einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und musst mindestens in Stufe 3 eingestellt werden. Alles darüber ist Verhandlungssache und sollte vor Antritt geschehen.

Lars73

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Antw:Wiedereinstieg nach Unterbrechung
« Antwort #2 am: 30.06.2020 07:21 »
Problematisch ist hier die Unterbrechung von mehr als 12 Monaten.

TV-L
"Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2:
[...]
3. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate."

Spid

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Antw:Wiedereinstieg nach Unterbrechung
« Antwort #3 am: 30.06.2020 07:29 »
Welche Qualität hatte denn die Berufserfahrung beim AG außerhalb des öD? Sofern es sich auch um einschlägige Berufserfahrung handelt, dürfte die zwischenzeitliche Entwertung der zuvor erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht eingetreten sein.

WasDennNun

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Antw:Wiedereinstieg nach Unterbrechung
« Antwort #4 am: 30.06.2020 07:32 »
Kann mein Chef darauf Einfluß nehmen, dass ich auch z.B. wieder mit Stufe 4 einsteigen kann?
Man kann dir förderliche Zeiten nach §16.2 Satz 4 anerkennen und dich wieder in der Stufe 4 einstellen.

bellafon

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Antw:Wiedereinstieg nach Unterbrechung
« Antwort #5 am: 30.06.2020 07:36 »
Welche Qualität hatte denn die Berufserfahrung beim AG außerhalb des öD? Sofern es sich auch um einschlägige Berufserfahrung handelt, dürfte die zwischenzeitliche Entwertung der zuvor erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht eingetreten sein.

Die Unterbrechung, d.h. die tätigkeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber hat sich nicht auf aktive Tätigkeit im Labor bezogen, sondern auf fachliche Recherchen. Wobei das natürlich auch zum täglichen Geschäft eines wissenschaftlichen Mitarbeiters gehört.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten! Das beruhigt mich sehr und bekräftigt doch meine Entscheidung in den öD zurück zu kommen.