Die Höhergruppierung auf Antrag erfolgt - wie jede andere Höhergruppierung auch - in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird; aus E9a/4 geht es in E9b/3, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn, beides rückwirkend zum 01.01.20.