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stufengleiche Höhergruppierung

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NaDIne:
Hallo,

eine Frage: Wir haben einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (von 5 auf 6).
Dieser ist nun in der Kommission am 22.06.2020 rückwirkend zum 01.04.2020 genehmigt worden.
Seit 01.06.2020 bin ich in meiner Erfahrungsstufe aufgestiegen.

Frage ist nun. Nehme ich meine Erfahrungsstufe nun mit in die Höhergruppierung oder wird mir diese wieder genommen wegen der rückwirkenden Gruppierung zum 01.04.2020????

Danke für die Rückmeldungen.

Spid:
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich und auch Kommissionen treffen über die Eingruppierung ebensowenig eine Entscheidung wie der AG.

Pepper2012:
Glückwunsch zur Höhergruppierung, aber wer sind "wir"?  ;)

NaDIne:
Wir: sind die Kollegen/Kolleginnen aus dem Schulbüro.

Die Stellen wurden generell nun von 5 auf 6 bewertet....für alle Schulbüros im Kreisgebiet.
Das war wohl schon lange angedacht aber seit Jahren hat sich da nichts getan. Wir hatten das zu Jahresanfang nun wieder angestoßen...zur Erklärung.

Pepper2012:
Seid ihr alle höhergruppiert worden? Hat sich eure Tätigkeit nicht nur vorübergehend geändert? Falls ja, tariflich wirksam angeordnet?

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