Wenn ihr tatsächlich zum 1.4. höhergruppiert worden seit, weil sich eure auszuübenden Tätigkeiten geändert haben, dann bist du (glaube ich) auch nicht in der Stufe aufgestiegen, weil dann mWn die Stufenlaufzeit in der höheren EG ab 1.4. wieder von vorne anfängt.
(glaube aber das dem nicht so ist, dass ihr alle azum 1.4. neue Tätigkeiten übertragen bekommen habt, sondern hier wieder Schmuh gemacht wird)
Wenn ihr tatsächlich schon länger in der höheren EG seit, weil sich eure auszuübenden Tätigkeiten nicht zum 1.4. geändert hat, aber die auszuübenden Tätigkeiten schon immer zur höheren EG geführt haben, ihr nur nicht entsprechend bezahlt wurdet, dann läuft die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der "Einstellung" (bzw. seit dem man irrtümlich in der EG5 ist) und deine Stufenlaufzeit ist unberührt.
Wenn letzteres stimmt, dann solltet ihr das fehlende Entgelt der letzten 6 Monate nachfordern.