Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Fehlende Voraussetzung in der Person, Nennung EG im AV

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Mask:
Mal das ganze mit der deklaratorischen Wirkung weitergesponnen, könnte sich ein AG da selbst ins Fleisch schneiden, wenn er alles bereinigen will und daher dem AN einen Änderungsvertrag, dessen Inhalt einzig und allein die Korrektur der fehlerhaften EG ist, hinlegt ? Kann in einem solchen Fall bereits die deklaratorische Wirkung hinfällig und der AG dann auf eine bestimmte EG gebunde sein? Oder bedarf es hier mehr um eine Bindungwirkung zu entfalten. ( Das ist jetzt wirklich mal alles fiktiv ins Leere gesponnen :)

Spid:
Wenn da auch nur drin steht, daß der entsprechende Passus geändert wird durch „Der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe Y eingruppiert“, ergibt das auch nur wieder eine rein deklaratorische Bedeutung.

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