Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Ermittlung der Höhe der Jahressonderzahlung.
Zählt dazu auch das Entgelt für die Teilnahme an der Rufbereitschaft?
Wenn ich also einmal in Monat Rufbereitschaft mache und dafür 18 Stunden ausbezahlt bekomme, zählt dieses Geld auch bei der Ermittlung der Jahressonderzahlung?
Vielen Dank für die Infos
Gruß
Teutates