Autor Thema: Kündigung - Urlaub und Plusstunden  (Read 1884 times)

Verwaltungsmensch

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Kündigung - Urlaub und Plusstunden
« am: 01.07.2020 07:19 »
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen und hoffe hier auf Hilfe.

Folgende Fakten:
-seit 03/2020 im Arbeitsverhältnis als Tarifbeschäftigte
-möchte Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit kündigen = 2 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende
-habe derzeit ca. 50 Plusstunden (keine angeordneten Überstunden!) sowie noch 23 Tage Urlaub (25 aus dem alten Arbeitsverhältnis mitgenommen; seit März 2 Tage genommen)

Folgende Fragen:
1) Ich habe einen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Monat. Wenn ich diese noch in der Kündigungsfrist soweit möglich nehmen möchte, kann der AG mit dies verwehren? Der letzte Mitarbeiter, der kündigte, wurde gebeten, die Urlaubstage zum neuen Arbeitgeber "mitzunehmen" (auch öD)
2) Was passiert mit den Plusstunden, die ich nicht mehr schaffe abzufeiern? Werden diese ausgezahlt oder kann der Arbeitgeber sich da quer stellen? Immerhin sind diese ja "freiwillig". Laut Dienstvereinbarung "ist das Arbeitszeitkonto bei Kündigung auszugleichen; Arbeitszeitguthaben können nicht in Urlaubstage umgewandelt werden".
3) Zum 31.05. wird immer alles, was über 40 Plusstunden liegt, gekappt. Kündige ich zb. zum 01.08., kann der Arbeitgeber meine 50 Plusstunden runterkappen auf 40?

Danke und viele Grüße!

Spid

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Antw:Kündigung - Urlaub und Plusstunden
« Antwort #1 am: 01.07.2020 07:52 »
Urlaubsanspruch kann nicht von einem AG zum anderen mitgenommen werden. Er ist dort, wo er entstanden ist, entweder in Natur zu erfüllen oder abzugelten.

1.) Wenn Versagensgründe für die Urlaubsgewährung bestehen, kann Urlaub versagt werden. Nicht in Natur erfüllter Urlaubsanspruch ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.
2.) Sind die Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto auf Veranlassung des AG entstanden, sind sie ggfs. finanziell auszugleichen, hat der AN sie durch Nutzung eines Gleitzeitrahmens selbst zu vertreten, kommt ein finanzieller Ausgleich nur in Betracht, wenn ein solcher vereinbart ist.
3. Der 31.05.20 liegt in der Vergangenheit.

WasDennNun

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Antw:Kündigung - Urlaub und Plusstunden
« Antwort #2 am: 01.07.2020 08:18 »
50 Stunden sind doch in 10 Tagen locker abfeierbar.
Wenn der AG das nicht will, muss er Überstunden anordnen.

Gleiches für deine Urlaubsansprüche, wenn nicht muss er sie auszahlen.

Tagelöhner

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Antw:Kündigung - Urlaub und Plusstunden
« Antwort #3 am: 01.07.2020 09:17 »
Ich verstehe auch nicht so recht wo das Problem abseits einer rein theoretischen Betrachtung jetzt tatsächlich sein soll. Sofort Erholungsurlaub und freie Tage zum Abbau der Mehrarbeitsstunden beantragen...sollte der Arbeitgeber  dann nicht kooperativ sein, gibt's hier sicherlich gute Ratschläge wie damit umzugehen ist.