Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen und hoffe hier auf Hilfe.
Folgende Fakten:
-seit 03/2020 im Arbeitsverhältnis als Tarifbeschäftigte
-möchte Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit kündigen = 2 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende
-habe derzeit ca. 50 Plusstunden (keine angeordneten Überstunden!) sowie noch 23 Tage Urlaub (25 aus dem alten Arbeitsverhältnis mitgenommen; seit März 2 Tage genommen)
Folgende Fragen:
1) Ich habe einen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Monat. Wenn ich diese noch in der Kündigungsfrist soweit möglich nehmen möchte, kann der AG mit dies verwehren? Der letzte Mitarbeiter, der kündigte, wurde gebeten, die Urlaubstage zum neuen Arbeitgeber "mitzunehmen" (auch öD)
2) Was passiert mit den Plusstunden, die ich nicht mehr schaffe abzufeiern? Werden diese ausgezahlt oder kann der Arbeitgeber sich da quer stellen? Immerhin sind diese ja "freiwillig". Laut Dienstvereinbarung "ist das Arbeitszeitkonto bei Kündigung auszugleichen; Arbeitszeitguthaben können nicht in Urlaubstage umgewandelt werden".
3) Zum 31.05. wird immer alles, was über 40 Plusstunden liegt, gekappt. Kündige ich zb. zum 01.08., kann der Arbeitgeber meine 50 Plusstunden runterkappen auf 40?
Danke und viele Grüße!