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Urlaubsberechnung bei Erhöhung der regelmäßigen Arbeitstage

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Wastelandwarrior:
Die Berechnungen sind oft Murks. Weil ja auch schon die einfache Frage der Rundung zu großen Unschärfen führt. Sei froh, dass sich die Stundenweise Berechnung nicht durchsetzen wird. 27 scheint richtig zu sein.

Eine Frage: ist das so wichtig, ob man 26 oder 27 Tage Urlaub hat ? klagt man wegen sowas ? Spannender ist übrigens der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit, weil dann die in Vollzeit erworbenen Tage mehr Geld wert sind, als die in Teilzeit. :-)

Lars73:
BMI beschreibt die Situation in einem Rundschreiben recht ausführlich:
http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20191220.pdf

Auch wenn für andere Arbeitgeber keine Wirkung doch als Erläuterung ggf. hilfreich.

Shihayazad:
@Lars73: Danke nochmal für den Link. Dann scheint ja alles so zu stimmen.

@Wastelandwarrior: Ich finde das schon wichtig, ob ich drei Tage mehr oder weniger arbeiten muss. Noch wichtiger finde ich, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gegen geltende Gesetze verstößt. Ob man dann deswegen klagen würde, ist eine andere Frage - um das zu beantworten muss ich aber halt erst klären, ob es denn tatsächlich mein Recht wäre, wie eindeutig das ist und wie sehr der Arbeitgeber mich gerade ärgert...

Ich hatte die ähnliche Diskussion halt gerade erst, dass bei einem Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub realisiert wird, statt nur die n/12-Regel. Das habe ich angesprochen, es wurde geprüft und plötzlich hatte die ganze Abteilung jeweils 2 Urlaubstage mehr. Kann man sich ja in Stundenlohn ausrechnen, um wieviel Geld es geht, wenn die Hochschule das seit Jahren systematisch bei allen Angestellten falsch macht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Shihayazad am 02.07.2020 08:51 ---Ich hatte die ähnliche Diskussion halt gerade erst, dass bei einem Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub realisiert wird, statt nur die n/12-Regel. Das habe ich angesprochen, es wurde geprüft und plötzlich hatte die ganze Abteilung jeweils 2 Urlaubstage mehr.

--- End quote ---
Die ganze Abteilung hatte gekündigt  :o ?
Woher kamen denn da die 2 Tage plötzlich her? Der schon genommene Urlaub wird ja auch zuerst vom gesetzlichen abgezogen? Kannst du das mal nähere erläutern was da vorher und hinterher gerechnet wurde?

Wastelandwarrior:

--- Zitat von: Shihayazad am 02.07.2020 08:51 ---@Lars73: Danke nochmal für den Link. Dann scheint ja alles so zu stimmen.

@Wastelandwarrior: Ich finde das schon wichtig, ob ich drei Tage mehr oder weniger arbeiten muss. Noch wichtiger finde ich, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gegen geltende Gesetze verstößt. Ob man dann deswegen klagen würde, ist eine andere Frage - um das zu beantworten muss ich aber halt erst klären, ob es denn tatsächlich mein Recht wäre, wie eindeutig das ist und wie sehr der Arbeitgeber mich gerade ärgert...

Ich hatte die ähnliche Diskussion halt gerade erst, dass bei einem Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub realisiert wird, statt nur die n/12-Regel. Das habe ich angesprochen, es wurde geprüft und plötzlich hatte die ganze Abteilung jeweils 2 Urlaubstage mehr. Kann man sich ja in Stundenlohn ausrechnen, um wieviel Geld es geht, wenn die Hochschule das seit Jahren systematisch bei allen Angestellten falsch macht.

--- End quote ---

Achso... Hochschule... ja, dann. Solange Vorzimmerkräfte den Urlaubsanspruch bei häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen / Befristungen / Teilzeitquoten ausrechnen (müssen), würde ich dem auch nicht trauen. Da frage ich mich seit meinem persönlichen Erstkontakt mit dieser Handhabung, weshalb da niemand von den WiMis aufbegehrt... Der Mist ist so kompliziert geworden, dass er bei Beschäftigten mit EG 5/6 definitiv falsch untergebracht ist. (meine Erfahrung)

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