Autor Thema: Urlaubsberechnung bei Erhöhung der regelmäßigen Arbeitstage  (Read 4532 times)

Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Ich arbeite seit ca. 2 Jahren in einer 28 Stunden/Woche, die ich auf 4 Tage verteilt habe. Zum 01.07. wurde ich auf Vollzeit aufgestockt und arbeite jetzt logischerweise an 5 Tagen in der Woche.
Den Jahresurlaub habe ich noch nicht angerührt, habe also theoretisch einen Anspruch auf 6 Wochen Urlaub. Die Personalabteilung hat jetzt für 6 Monate (15/5*4= 12) und für die zweite Jahreshälfte 15 Urlaubstage, also insgesamt 27 Urlaubstage berechnet.

Ich finde die ganze Zeit verschiedene Aussagen und Urteile dazu, ob eine anteilige Berechnung bei einer Arbeitszeiterhöhung korrekt ist, oder ob nicht der gesamte noch nicht genommene Urlaub auf die Entsprechung einer 5 Tage Woche aufzustocken sei, ich also die ganzen 30 Tage Urlaub kriegen müsste.
Weiß jemand was der aktuelle Stand ist? Mein Kopf schwimmt...

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
In before: "Der TV-L/TV-H trifft hierzu naheliegenderweise keine Regelung"  ;D

Deine Personalabteilung berechnet das schon korrekt. Bei einer 4-Tage-Woche erwirbst Du innerhalb von 6 Monaten einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Bei einer 5-Tage-Woche für die weiteren 6 Monate 15 Tage. In der Summe also 27 Tage.

Das Gegenbeispiel wäre:

Solltest Du 1 Jahr eine 5-Tage-Woche haben entspricht das 30 Tagen Urlaubsanspruch. Wechselst Du dann wieder auf eine 4-Tage-Woche, wird Dein erworbener Urlaubsanspruch auch nicht auf 24 Tage reduziert, sondern verbleibt bei 30 Urlaubstagen was dann 7 1/2 Wochen Urlaub entspricht.

Hierzu gab es vor einigen Jahren einmal ein Gerichtsurteil in recht hoher Instanz.

Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Danke.
Was mich verwirrt, sind solche Infos hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/berechnung-der-urlaubstage-bei-veraenderung-der-arbeitszeit_144_443992.html
Das ist ja auch noch recht neu.

Jetzt aber von 2019:
https://www.iww.de/quellenmaterial/id/210807

"1. Bei einem unterjährigen Wechsel der Anzahl der Arbeitstage in der Kalenderwoche ist der Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung und der auf sie entfallenden Wochentage mit Arbeitspflicht umzurechnen."

Den Absatz würde ich jetzt eher so verstehen, wie du es geschrieben hast - der Urlaub wird anteilig berechnet. Diese Regel würde dann aber erst seit einem Jahr so gelten, davor war es offenbar genau anders herum  ???. Was soll denn dieses Chaos...

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Danke für den Link, jetzt bin ich ebenfalls wieder etwas verwirrt. Das EuGH-Urteil mit der abschnittsbezogenen Betrachtung hatte ich noch in Erinnerung. Dass das BAG hier mit einem neueren Urteil nochmals differenziert, war mir neu.

Vielleicht kann ein weiteres Forenmitglied noch etwas Licht ins Dunkel bringen.

Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Hier nochmal der für mich verständlichste Link zur neuen Berechnung (die inhaltlich zumindest in meinem Fall auf dasselbe herauskommt, als würde man den Urlaub abschnittsweise berechnen,  nämlich 27 Tage):

https://www.hantkepartner.de/2190/arbeitsrecht-und-nochmal-der-urlaub-im-arbeitsrecht/

Es verwundert mich dann aber, weil die interne Praxis mit der abschnittsweisen Berechnung höchstwahrscheinlich älter ist, als dieses Urteil. Wenn man die einzelnen Urteile zurückverfolgt, scheint sich das alle 2 Jahre komplett zu ändern...

Wenn noch jemand mehr weiß, würde ich mich auch freuen davon zu profitieren, ansonsten gehe ich erstmal davon aus, dass meine 27 Tage stimmen.

Wastelandwarrior

  • Gast
Die Berechnungen sind oft Murks. Weil ja auch schon die einfache Frage der Rundung zu großen Unschärfen führt. Sei froh, dass sich die Stundenweise Berechnung nicht durchsetzen wird. 27 scheint richtig zu sein.

Eine Frage: ist das so wichtig, ob man 26 oder 27 Tage Urlaub hat ? klagt man wegen sowas ? Spannender ist übrigens der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit, weil dann die in Vollzeit erworbenen Tage mehr Geld wert sind, als die in Teilzeit. :-)

Lars73

  • Gast
BMI beschreibt die Situation in einem Rundschreiben recht ausführlich:
http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20191220.pdf

Auch wenn für andere Arbeitgeber keine Wirkung doch als Erläuterung ggf. hilfreich.

Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
@Lars73: Danke nochmal für den Link. Dann scheint ja alles so zu stimmen.

@Wastelandwarrior: Ich finde das schon wichtig, ob ich drei Tage mehr oder weniger arbeiten muss. Noch wichtiger finde ich, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gegen geltende Gesetze verstößt. Ob man dann deswegen klagen würde, ist eine andere Frage - um das zu beantworten muss ich aber halt erst klären, ob es denn tatsächlich mein Recht wäre, wie eindeutig das ist und wie sehr der Arbeitgeber mich gerade ärgert...

Ich hatte die ähnliche Diskussion halt gerade erst, dass bei einem Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub realisiert wird, statt nur die n/12-Regel. Das habe ich angesprochen, es wurde geprüft und plötzlich hatte die ganze Abteilung jeweils 2 Urlaubstage mehr. Kann man sich ja in Stundenlohn ausrechnen, um wieviel Geld es geht, wenn die Hochschule das seit Jahren systematisch bei allen Angestellten falsch macht.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Ich hatte die ähnliche Diskussion halt gerade erst, dass bei einem Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub realisiert wird, statt nur die n/12-Regel. Das habe ich angesprochen, es wurde geprüft und plötzlich hatte die ganze Abteilung jeweils 2 Urlaubstage mehr.
Die ganze Abteilung hatte gekündigt  :o ?
Woher kamen denn da die 2 Tage plötzlich her? Der schon genommene Urlaub wird ja auch zuerst vom gesetzlichen abgezogen? Kannst du das mal nähere erläutern was da vorher und hinterher gerechnet wurde?

Wastelandwarrior

  • Gast
@Lars73: Danke nochmal für den Link. Dann scheint ja alles so zu stimmen.

@Wastelandwarrior: Ich finde das schon wichtig, ob ich drei Tage mehr oder weniger arbeiten muss. Noch wichtiger finde ich, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gegen geltende Gesetze verstößt. Ob man dann deswegen klagen würde, ist eine andere Frage - um das zu beantworten muss ich aber halt erst klären, ob es denn tatsächlich mein Recht wäre, wie eindeutig das ist und wie sehr der Arbeitgeber mich gerade ärgert...

Ich hatte die ähnliche Diskussion halt gerade erst, dass bei einem Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub realisiert wird, statt nur die n/12-Regel. Das habe ich angesprochen, es wurde geprüft und plötzlich hatte die ganze Abteilung jeweils 2 Urlaubstage mehr. Kann man sich ja in Stundenlohn ausrechnen, um wieviel Geld es geht, wenn die Hochschule das seit Jahren systematisch bei allen Angestellten falsch macht.

Achso... Hochschule... ja, dann. Solange Vorzimmerkräfte den Urlaubsanspruch bei häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen / Befristungen / Teilzeitquoten ausrechnen (müssen), würde ich dem auch nicht trauen. Da frage ich mich seit meinem persönlichen Erstkontakt mit dieser Handhabung, weshalb da niemand von den WiMis aufbegehrt... Der Mist ist so kompliziert geworden, dass er bei Beschäftigten mit EG 5/6 definitiv falsch untergebracht ist. (meine Erfahrung)

Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
@WasDennNun: Ne, Drittmittelprojekt mit Laufzeit bis Ende Juli, logischerweise mit entsprechenden Vertragslaufzeiten für die ganze Truppe.
Anteilige Urlaubsberechnung für 7 Monate ergibt
30/12*7 = 17,5 Urlaubstage
Laut Gesetz gilt aber, dass man bei Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte bereits den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub (bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage) realisiert. Also gab es 20 Urlaubstage für alle. Nützt einem natürlich nichts, wenn man im Anschluss zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, der einem dann z.B. nur noch 10 Tage gewähren muss aber wenn man erstmal in die Arbeitslosigkeit wechselt oder sich sonstwie die Umstände ändern, sind es zwei Tage mehr.

Zitat
Achso... Hochschule... ja, dann. Solange Vorzimmerkräfte den Urlaubsanspruch bei häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen / Befristungen / Teilzeitquoten ausrechnen (müssen), würde ich dem auch nicht trauen. Da frage ich mich seit meinem persönlichen Erstkontakt mit dieser Handhabung, weshalb da niemand von den WiMis aufbegehrt... Der Mist ist so kompliziert geworden, dass er bei Beschäftigten mit EG 5/6 definitiv falsch untergebracht ist. (meine Erfahrung)

Ich hatte außerdem schon die Bewerber, die aus dem Bewerbungsprozess geschmissen wurden, weil bei der Bestimmung der verbleibenden Befristungszeit nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz, auf die Zeit seit dem Studienabschluss und nicht die tatsächlichen Beschäftigungszeiten geschaut wurde, sowie den Kollegen, der erst auf Stufe 1 eingestellt werden sollte, woraus dann aufgrund seiner Aussage, dass das falsch ist (richtigerweise aber ohne jede Überprüfung dieser Aussage) Stufe 4 wurde.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
@WasDennNun: Ne, Drittmittelprojekt mit Laufzeit bis Ende Juli, logischerweise mit entsprechenden Vertragslaufzeiten für die ganze Truppe.
Anteilige Urlaubsberechnung für 7 Monate ergibt
30/12*7 = 17,5 Urlaubstage
Laut Gesetz gilt aber, dass man bei Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte bereits den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub (bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage) realisiert. Also gab es 20 Urlaubstage für alle. Nützt einem natürlich nichts, wenn man im Anschluss zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, der einem dann z.B. nur noch 10 Tage gewähren muss aber wenn man erstmal in die Arbeitslosigkeit wechselt oder sich sonstwie die Umstände ändern, sind es zwei Tage mehr.
Das heißt, sie haben dann die 20 (oder X) Tage nicht genommenen Urlaub ausbezahlt bekommen?

Wenn sie dann in die Arbeitslosigkeit kommen, werden sie natürlich für die ersten 20 Arbeitstage auch keine Arbeitslosengeld erhalten, da sie ja noch Resturlaub haben.
Doofe Falle.  ;) Aber logisch.


Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Ne, weil ich ja schon im Januar deswegen Stress gemacht habe, konnten alle den Urlaub noch rechtzeitig nehmen ;-). (Bzw. sind schon vorher zu einem anderen Arbeitgeber gewechselt, womit sich das Ganze dann erledigt hatte.)

Das mit dem ALG1 & Resturlaub muss ich mal nachschlagen, das kannte ich auch noch nicht. Danke! In was für Fallen man überall stolpern kann...