Nachgezahlt habe ich ich mein Entgelt bis zum August 2019. Dem Monat als der Antrag auf Neubewertung meines Arbeitsplatzes eingereicht wurde.
Tariflich auf alle Fälle falsch.
Entweder er hätte dir auch noch die 6 Monate vor August 2019 zahlen müssen, sofern dein "Antrag auf Neubewertung" die Frist aus §37 eingeläutet hätte und er einem Eingruppierungsirrtum unterlag, weil sich schon früher die auszuübende Tätigkeit geändert haben.
Oder er hätte dir nur die letzte 6 Monate nachzahlen müssen, da er jetzt erst den Eingruppierungsirrtum korrigiert und erst jetzt die §37 Frist gilt und sich erst seit August die auszuübende Tätigkeit geändert haben.
Seid Februar 2020 war ich in Tarifgruppe/-stufe 9 / 4 (vorher Tarifgruppe/-stufe 9 / 3)
Seid Juni 2020 bin ich in Tarifgruppe/-stufe 10 / 3
Nö, auf keinen Fall korrekt. Entweder du bist jetzt in der 9/4, weil dir überhaupt noch nicht die Tätigkeiten tarifwirksam übertragen wurden.
Oder du bist in der 10/4, weil du schon immer die Tätigkeiten übertragene bekommen hattest und der Ag sich halt geirrt hat mit der Bezahlung.
Oder aber irgendwann wurden dir die Tätigkeiten wirksam übertagen, wir wissen nur nicht wann, aber dann tickt auf alle Fälle die Stufen Uhr neu.
Dies scheint leider alles so korrekt gewesen zu seien.
Es wird jetzt seitens meines Arbeitsgebers geprüft, ob eine Verkürzung der Stufenlaufzeit umgesetzt werden kann.
Musst du dir selber überlegen, welchen Kuhhandeln du machst.