Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 5684 times)

Systembetreuer

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 02.07.2020 09:17 »
Danke für alle Ihre Antworten.

@WasDennNun: "wieviele Monate rückwirkend hast du denn dein Entgelt nachgezahlt bekommen?"

Nachgezahlt habe ich ich mein Entgelt bis zum August 2019. Dem Monat als der Antrag auf Neubewertung meines Arbeitsplatzes eingereicht wurde.

Seid Februar 2020 war ich in Tarifgruppe/-stufe 9 / 4 (vorher Tarifgruppe/-stufe 9 / 3)

Seid Juni 2020 bin ich in Tarifgruppe/-stufe 10 / 3

Dies scheint leider alles so korrekt gewesen zu seien.
Es wird jetzt seitens meines Arbeitsgebers geprüft, ob eine Verkürzung der Stufenlaufzeit umgesetzt werden kann.


Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 02.07.2020 09:22 »
Inwiefern scheint das denn korrekt zu sein? Und wann hat sich denn nun die auszuübende Tätigkeit geändert?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 02.07.2020 10:24 »
Nachgezahlt habe ich ich mein Entgelt bis zum August 2019. Dem Monat als der Antrag auf Neubewertung meines Arbeitsplatzes eingereicht wurde.
Tariflich auf alle Fälle falsch.
Entweder er hätte dir auch noch die 6 Monate vor August 2019 zahlen müssen, sofern dein "Antrag auf Neubewertung" die Frist aus §37 eingeläutet hätte und er einem Eingruppierungsirrtum unterlag, weil sich schon früher die auszuübende Tätigkeit geändert haben.
Oder er hätte dir nur die letzte 6 Monate nachzahlen müssen, da er jetzt erst den Eingruppierungsirrtum korrigiert und erst jetzt die §37 Frist gilt und sich erst seit August die auszuübende Tätigkeit geändert haben.


Zitat
Seid Februar 2020 war ich in Tarifgruppe/-stufe 9 / 4 (vorher Tarifgruppe/-stufe 9 / 3)

Seid Juni 2020 bin ich in Tarifgruppe/-stufe 10 / 3
Nö, auf keinen Fall korrekt. Entweder du bist jetzt in der 9/4, weil dir überhaupt noch nicht die Tätigkeiten tarifwirksam übertragen wurden.
Oder du bist in der 10/4, weil du schon immer die Tätigkeiten übertragene bekommen hattest und der Ag sich halt geirrt hat mit der Bezahlung.
Oder aber irgendwann wurden dir die Tätigkeiten wirksam übertagen, wir wissen nur nicht wann, aber dann tickt auf alle Fälle die Stufen Uhr neu.
 
Zitat
Dies scheint leider alles so korrekt gewesen zu seien.
Es wird jetzt seitens meines Arbeitsgebers geprüft, ob eine Verkürzung der Stufenlaufzeit umgesetzt werden kann.
Musst du dir selber überlegen, welchen Kuhhandeln du machst.

Systembetreuer

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 02.07.2020 11:16 »
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html

Zitat
Unter Umständen kann es durch eine rückwirkend festgestellte Höhergruppierung z. B. aufgrund eines zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstiegs zu einer Verschlechterung der Vergütung der Beschäftigten kommen. Solche Verwerfungen sind nach der Rechtsprechung hinzunehmen.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 02.07.2020 11:18 »
Glaubst Du, irgendwem, der in der Lage wäre, Dir mit dem Sachverhalt zu helfen, wäre derlei nicht bekannt? Wann hat sich denn nun die auszuübende Tätigkeit geändert? Das ist schließlich der maßgebliche Zeitpunkt.

Systembetreuer

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 02.07.2020 12:30 »
Glaubst Du, irgendwem, der in der Lage wäre, Dir mit dem Sachverhalt zu helfen, wäre derlei nicht bekannt? Wann hat sich denn nun die auszuübende Tätigkeit geändert? Das ist schließlich der maßgebliche Zeitpunkt.

Meine Frage zu Anfang:
Zitat
Ist die korrekt? Heißt es nicht: "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2."

Sehe ich damit als beantwortet an:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html

Zitat
Unter Umständen kann es durch eine rückwirkend festgestellte Höhergruppierung z. B. aufgrund eines zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstiegs zu einer Verschlechterung der Vergütung der Beschäftigten kommen. Solche Verwerfungen sind nach der Rechtsprechung hinzunehmen.


Mehr wollte ich nicht wissen.
Viele Danke für Ihre Hilfe und Ihre zahlreichen Antworten.