Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 5494 times)

Systembetreuer

  • Gast
Höhergruppierung
« am: 01.07.2020 10:02 »
Hallo,

folgender Sachverhalt.
Im August 2019 habe ich einen Antrage auf eine Stellenneubewertung gestellt.
Diesem Antrag wurde stattgegeben und die Neubewertung ergab eine Höhergruppierung.
Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.
Im Februar ist meine Tarifstufe von 3 auf 4 geändert wurden.
Meine jetzige Eingruppierung, nach der Höhergruppierung: Tarifgruppe/-stufe 10 / 3,
weil anscheinend die Tarifstufe gilt, die man zum Zeitpunkt des Antrages auf Stellenneubewertung inne hatte.

Ist die korrekt? Heißt es nicht: "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2." 

 
 

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 01.07.2020 10:08 »
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 01.07.2020 10:25 »
Ist die korrekt? 

Ja, da du zum Zeitpunkt der Höhergruppierung 08/2019 in Stufe 3 warst.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 01.07.2020 10:29 »
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 01.07.2020 10:37 »
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.

ich hätte:

Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.

das so interpretiert.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 01.07.2020 10:39 »
Da eine Höhergruppierung nicht rückwirkend geschehen kann, es sei denn, die TVP hätten dies ausdrücklich bestimmt, scheint irgendwas anderes vorzuliegen. Zu ergründen ist, wie in meiner Antwort angedeutet, der Zeitpunkt der Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

kommunalhesse

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 01.07.2020 11:10 »
Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.

Wäre hier nicht die Ausschlussfrist von sechs Monaten ein Mittel, die stufengleiche Höhergruppierung in Stufe 4 einzufordern?

Wenn die Höhergruppierung Ende Juni mit Wirkung in die Vergangenheit stattgefunden hat, wäre doch die Stufe von sechs Monaten vorher maßgeblich.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 01.07.2020 11:15 »
Was soll die tarifliche Ausschlußfrist mit der Eingruppierung zu tun haben?

kommunalhesse

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 01.07.2020 11:20 »
Mit der Eingruppierung selbst nichts, aber mit dem Zeitpunkt der Höhergruppierung und i. V. m. der bis dahin erreichten Erfahrungsstufe.

Meine Frage wäre hier, ob der TE seinen Anspruch auf EG10 / S4 geltend machen könnte, da sechs Monate vor erfolgter Höhergruppierung diese erreicht war.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 01.07.2020 11:23 »
Die tarifliche Ausschlußfrist wirkt in absolut keiner Weise auf die Eingruppierung. Sie wirkt lediglich auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Die Eingruppierung ist kein solcher. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Höhergruppierung ist mithin der Zeitpunkt der Änderung der auszuübenden Tätigkeit - und der ist weiterhin unklar.

Fatal93

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 01.07.2020 16:41 »
Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und habe mal eine Frage.

Ich hatte vom 1.1.2019 in der EG7 die Stufe 3 erreicht. Somit wäre Ich mit dem 1.1.2022 auf die Stufe 4 aufgestiegen. Nun habe Ich mich jedoch intern beworben und bin seit 1.4.2020 zu einer anderen Abteilung im selben Amt gewechselt. Hier habe Ich die EG9 bekommen.
Meine Frage lautet: Fängt mit meiner neuen Stelle am 1.4. die Stufenlaufzeit neu an oder wird diese fortgesetzt?

Also komme Ich am 1.1.2022 auf EG9 Stufe 4 oder erst am 1.4.2023?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 01.07.2020 16:44 »
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Eine E9 gibt es nicht.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 01.07.2020 19:44 »
Neulich las ich bei Ausschreibungen "E 9 oder A 9".  Allerdings auf Landesebene, was es allerdings auch nicht besser macht.

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 01.07.2020 19:46 »
Ja, ein Trauerspiel. Auch im Personalbereich schlägt der Fachkräftemangel durch.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 01.07.2020 21:03 »
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.
Genau:
Entweder er hat im August 2019 neue auszuübenden Tätigkeiten bekommen und fordert mit seine Stellenbewertung die korrekter Eingruppierung ein.
Oder er hat sie schon vorher bekommen, dann ist das HG Datum falsch und liegt noch weiter in der Vergangenheit.
Oder (für mich am wahrscheinlichsten) er hat sie immer noch nicht übertragen bekommen und ist noch nicht HG und unterliegt dem Kuhhandeln.
Da könnte er jetzt ja versuchen mit der jetzigen Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten und der damit jetzigen korrekten Eingruppierung ab jetzt seine Stufe zu "retten".

Frage an @Systembetreuer wieviele Monate rückwirkend hast du denn dein Entgelt nachgezahlt bekommen?