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Eingruppierung bei Wechsel von TVÖD zu TV-L

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Neuland20:
Guten Abend,

ich habe schon eine Weile im Forum nach ähnlichen Antworten gesucht und auch interessante Antworten gefunden, wäre aber nochmal dankbar für eine Antwort konkret auf meinen Fall zugeschnitten:

Nach 26 Jahren beim gleichen Arbeitgeber und Eingruppierung in TVÖD E8 Stufe 6 möchte ich mich auf eine Stelle im Landesdienst vergütet nach TV-L E8 bewerben. Ist es möglich, dass ich dann auch in TV-L E8 Stufe 6 eingruppiert werde?

Inwiefern ist relevant, ob ich fast die gleichen Aufgaben bearbeite oder ob ich nur einen Teil meiner alten Aufgaben ausübe?

Grüße

Spid:
Ja.

Für Stufe 6 nicht.

Neuland20:
Interessant. Jetzt würde mich interessieren, warum nicht?

Spid:
Einschlägige Berufserfahrung - also eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird - von mindestens einem bzw. drei Jahren führt zu einem Anspruch aus Stufe 2 oder 3. Für Stufe 6 kommt lediglich die Übernahme der Stufe beim Wechsel zwischen öD-AG bzw. TV-L- o.ä. Anwender oder die Berücksichtigung förderlicher Zeiten an. Erstere hat keinerlei Tätigkeitsbezug, letztere bedarf des Vorliegens von Berufserfahrung, beides bedarf eines AG, der diese Kann-Regelungen anwenden möchte.

WasDennNun:
Auch ohne förderliche Zeiten wäre bei einem öD AG Übergang (§16.2a) deine Stufe mitnehmbar.
Aber auch hier ist es nur ein Kann Regelung.

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