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Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021

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FBFlo:
Hallo,

ich habe mal eine Frage in Bezug auf die Entgeltordnung,besonders auf die Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021 Beschäftigte in der IT-Systemtechnik.

Um ggf. Höhergruppiert zu werden, muss ein Antrag vor dem 01.01.2021 gestellt werden.
Sollte der Antrag nach Prüfung positiv ausfallen, kann ja zum 01.01.2021 höhergruppiert werden.
Ein Beschäftigter wäre zum Zeitpunkt der Höhergruppierung (01.01.2021) in Stufe 3, sechs Monate später wäre er in Stufe 4.
Nun meine Frage:
Muss ich nach Antrag zum 01.01.2021 höhergruppieren, oder kann ich warten bis zum 01.07.2021 und dann z.B. aus E11 Stufe 4 nach E12 Stufe 3 Höhergruppieren und den Garantiebetrag von 180 EUR anrechnen, oder ist dieser Weg ausgeschlossen und die Höhergruppierung findet grundsätzlich zum 01.01.2021 statt.

Gruß an alle

Spid:
Es gibt kein Antragserfordernis und keinen Bestandsschutz für TB, deren Tätigkeitsmerkmale sich zum 01.01.21 ändern.

FBFlo:
Ah ok,
Dann müssen die zum 01.01.2021 im Sinne von der Tarifautomatik höhergruppiert werden ob die Beschäftigten wollen oder nicht, wenn ich das jetzt so verstanden habe.  :)

Spid:
Sie sind dann höhergruppiert. Es bedarf dazu keines Handelns.

FBFlo:
Danke für die Antwort :-)

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