Autor Thema: Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021  (Read 7125 times)

Wastelandwarrior

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Antw:Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021
« Antwort #30 am: 03.07.2020 10:59 »
Also räumst Du gerade ein, daß die TVP sich gar nicht einig sind, was gemeint sein könnte. Q.E.D.
Nein. Die sind sich einig (ist ja offensichtlicher Unsinn). Aber die Änderung werden die Gewerkschaften sich abkaufen lassen. Die wissen ja, dass das real keine Auswirkungen hat. Und jetzt bitte nicht wieder auf die 5 von 40.000 hinweisen, bei denen es möglicherweise problematisch wäre... die regelt man einfach.


Spid

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Antw:Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021
« Antwort #31 am: 03.07.2020 11:05 »
Das was Du schilderst, ist doch, daß sie sich nicht einig sind - sonst gäbe es ja Einvernehmen hinsichtlich der Änderung. Analog zur bewußten Lücke verbietet sich also das Schließen durch Auslegung.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021
« Antwort #32 am: 03.07.2020 11:17 »
Ich bin raus.

WasDennNun

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Antw:Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021
« Antwort #33 am: 03.07.2020 11:25 »
Ich bin raus.

Könnest du vorher evtl. hierzu eine Einschätzung geben?

@WasDennNun:

Offensichtliche Fehler muss man ja nicht korrigieren, weil jeder (außer Spid) weiß, was gemeint war.
Und warum wird nicht darauf öffentlich und für alle die dieses Werk einsehen wollen hingewiesen?
Wo ist die Presseerklärung, die dies für den normal Bürger ersichtlich macht, dass das ein offensichtlicher Fehler ist.
Warum gibt es dann bei der TdL kein Hinweis, wenn man dort sich die pdfs holt?
Für mich klingt das so, als ob hierüber Einigkeit herrscht:
Wir waren zu dähmlich den Text richtig zu schreiben, wollen es aber nicht an die große Glocke hängen.

Ein Schaden entsteht ja nur für die MA die plötzlich ungewollt HG werden, weil ein depperter AG sich nach den Tariftext hält und nicht danach, worüber man sich einig ist.