Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung
QuakeNoob:
Hallo miteinander :D
Ich habe ein schwierigen Fall. Personalabteilung bzw Personalrat können auch keine klaren Antworten liefern :/
Ich bin voller Hoffnung, dass es hier den einen oder anderen gibt, der helfen kann :D
Nehmen wir mal an, dass eine Person als höchsten Abschluß ein Abitur hat, hat ein Informatik Studium Richtung Ende abgebrochen und kommt an eine TV-L E11 Stelle, für die sich beworben wurde. Wie müsste diese Person eingruppiert werden? Arbeitserfahrungen sind nur mehrere Jahre als studentische Hilfskraft, wo viele Tätigkeiten der besagten E11 Stelle getätigt wurden. Personalrat/Personalabteilung kommen auf E3, mit der Begründung, dass keine Ausbildung vorhanden sei, wäre eine vorhanden, würde E10 kein Problem sein.
Schon mal im Vorfeld vielen Dank :D
Spid:
In der nächstniedrigeren Entgeltgruppe.
QuakeNoob:
Ist ne kurze knappe Antwort ^^
also kann man sich auf
TV-L Entgeltordnung Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung $1 Absatz 4
(ist das so richtig formuliert?) berufen.
Darauf wurde auch hingewiesen, wurde aber schlichtweg ignoriert :/
Spid:
Es ist ein völlig simpler und eindeutig geregelter Fall, der tagtäglich vorkommt. Die TVP haben mit der Neufassung der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 zur Entgeltordnung TV-L auch lediglich die ohnehin existierende Rechtsprechung des BAG umgesetzt.
Wastelandwarrior:
In der Personalabteilung werden dann auch demnächst einige Stellen frei... wenn die Welt gerecht wäre... ;D
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