Autor Thema: Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung  (Read 17700 times)

Spid

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Da TB stets zutreffend eingruppiert sind, ergibt sich durch die irrige Rechtsmeinung des AG kein Problem bei der Eingruppierung.

QuakeNoob

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Rein hypothetisch gefragt, was wäre denn, wenn jemand eingestellt wird, der die Anforderungen der Stellenanzeige nicht erfüllt?

WasDennNun

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Und ab 1.1.2021 kann er durchaus - auch ohne sonstiger Beschäftigter zu sein - in der E11 oder E12 sein, wenn es ein IT Stelle ist

Spid

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Rein hypothetisch gefragt, was wäre denn, wenn jemand eingestellt wird, der die Anforderungen der Stellenanzeige nicht erfüllt?

Sofern Du auf das Binnenverhältnis zwischen AN und AG abhebst: nichts.

RsQ

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Rein hypothetisch gefragt, was wäre denn, wenn jemand eingestellt wird, der die Anforderungen der Stellenanzeige nicht erfüllt?
Das würde m. E. erst bzw. nur dann problematisch, wenn es ein unterlegener, aber besser qualifizierter Bewerber mitbekommt und das dann juristisch verfolgen möchte.

Spid

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Auch das hätte auf das Binnenverhältnis zwischen AN und AG keine Wirkung. Zumal mit der Einstellung eines Bewerbers eine Konkurrentenklage grundsätzlich nicht mehr angestrengt werden kann.

QuakeNoob

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Ich werde den Fall mal etwas konkretisieren:
- es handelt sich um eine Stelle als Systemadministrator
- die Stellenausschreibung wurde angepasst, so dass sich die Person, die keine Ausbildung besitzt, bewerben kann
  Anfoderugen für eine Ausbildung wurden daher gelockert
- die Stelle ist/war bisher mit E11 bewertet
- die wollen nur ein Arbeitsvertrag mit E3 anbieten, mit der Begründung, weil keine Ausbildung

so ist der Verlauf in kurz

Organisator

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Ich werde den Fall mal etwas konkretisieren:
- es handelt sich um eine Stelle als Systemadministrator
- die Stellenausschreibung wurde angepasst, so dass sich die Person, die keine Ausbildung besitzt, bewerben kann
  Anfoderugen für eine Ausbildung wurden daher gelockert
- die Stelle ist/war bisher mit E11 bewertet
- die wollen nur ein Arbeitsvertrag mit E3 anbieten, mit der Begründung, weil keine Ausbildung

so ist der Verlauf in kurz

Bewerben, genommen werden, Tätigkeitsdarstellung erhalten, zutreffendes Entgelt einfordern.

Spid

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Aus strategischen Erwägungen sollte man das Ende der Probezeit abwarten.

QuakeNoob

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Wen müsste man für die Tätigkeitsdarstellung fragen, Chef oder Personalabteilung?
Sollte man die Einforderung des entsprechenden Entgelt erstmal mit Verweis auf die Entgeltordnung versuchen, mit/ohne Drohung eines gerichtlichen Verfahrens... oder erst danach damit drohen und ggf umsetzen?

WasDennNun

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- die wollen nur ein Arbeitsvertrag mit E3 anbieten, mit der Begründung, weil keine Ausbildung
Unglaubliche Ahnungslose Schwachmaten die das sind.

Spid

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Der öffentliche AG kommt seiner Pflicht nach §2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG auch durch Aushändigung der Stellenausschreibung nach. Das kann ggfs. genügen. Man kann auch einfach direkt klagen, im obligatorischen Gütetermin gibt es genug Gelegenheit, miteinander zu reden. Der Richter wird bei diesem zudem ggfs. bereits andeuten, wie er zur Sache steht.

QuakeNoob

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danke an alle für die schnelle Hilfe
ihr seit die Besten <3

Krebs

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"Bewerben, genommen werden, Tätigkeitsdarstellung erhalten, zutreffendes Entgelt einfordern."

"Aus strategischen Erwägungen sollte man das Ende der Probezeit abwarten."

Also im Prinzip die Pille erstmal schlucken und dann voll durchziehen, notfalls mit Eingruppierungs Feststellungsklage.
Wie dumm ist eigentlich der AG das er meint das durchziehen zu können? Geht es da um Geld sparen? 11erstelle mit 3 bezahlen?

Spid

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Wenn es um das Sparen von Geld geht, ist es Betrug.