Autor Thema: Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung  (Read 18403 times)

Addams

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Vielen Dank, man lernt nie aus!

QuakeNoob

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Hallo beisammen :D
mir wurde heute mitgeteilt, dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.
Das werden die bestimmt auch durchziehen...
Wie finde ich denn einen guten Rechtsanwalt für TV-L? Bin jetzt kein Mitglied bei ver.di, doch vllt können die mir trotzdem einen guten Anwalt empfehlen. Werde dort mal morgen mein Glück probieren. :thinking:

Ich habe mal eine Frage zu:
Eine Vergütungsordnung zu TVöD-VKA und TV-L existiert noch nicht. Daher wird die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet. (zu finden unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html).

Was bedeutet das genau? Hat es ein Einfluß auf die Eingruppierung...?

Ich sag schon mal Danke :D

RsQ

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mir wurde heute mitgeteilt, dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.

Prima. Dann sollen sie dir dafür doch nochmal deine übertragenden Aufgaben mitteilen. Dann weißt Du, woran Du bist. Tust Du aktuell gar nichts - oder Aufgaben auf E3-Niveau (das dir ja lt. Eingangspost von der Personalabteilung übergeholfen wurde)?

Spid

  • Gast
Hallo beisammen :D
mir wurde heute mitgeteilt, dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.
Das werden die bestimmt auch durchziehen...
Wie finde ich denn einen guten Rechtsanwalt für TV-L? Bin jetzt kein Mitglied bei ver.di, doch vllt können die mir trotzdem einen guten Anwalt empfehlen. Werde dort mal morgen mein Glück probieren. :thinking:

Ich habe mal eine Frage zu:
Eine Vergütungsordnung zu TVöD-VKA und TV-L existiert noch nicht. Daher wird die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet. (zu finden unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html).

Was bedeutet das genau? Hat es ein Einfluß auf die Eingruppierung...?

Ich sag schon mal Danke :D

Du bist nur verpflichtet, die Aufgaben zu leisten, die Dir übertragen wurden. Der AG müßte ggfs. nachweisen, welche das wären.

Das mit der Vergütungsordnung ist Bullshit.

QuakeNoob

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Ich habe ne Tätigkeitenbeschreibung erhalten:
Inhalt:
System- und Netzweradministration 50%
Beratung und Unterstützung der User 20%
Planung und installation von neuer Hard- und Software für das Netzwerk 20%
Website-Administration 10%
und einarbeitung des neuen Mitarbeiters, der meinen Job übernehmen soll

Ich habe indirekt gedroht, dass ich alle Tätigkeiten die EG 3 übersteigen, leider abweisen muss, da diese keine einfachen Tätigkeiten seien.

Ich bin auch aktiv auf der suche nach einem anderen Job. Sieht bisher auch ganz gut aus :) 

@RsQ Danke für den Tipp, ich hab noch mal nachgefragt, ob die übertragenden Aufgaben jene sind, die ich erhalten habe. Bisher habe ich nichts abgewiesen, aber die idee war, dass ich nur einfache Tätigkeiten nach EG 3 ausführen würde, da würde aber nicht mehr viel übrig bleiben ^^'
« Last Edit: 18.08.2020 18:25 von QuakeNoob »

Spid

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Na, das ist doch super. Wenn die Aufstellung so aussieht, schreibst Du einfach 6 Wochen lang nieder, was Du so tatsächlich getan hast. Das wird sich schon unter die recht groben Bezeichnungen summieren lassen. Anschließend erhebst Du Eingruppierungsfeststellungsklage und das ArbG wird feststellen, welche Entgeltgruppe sich ergibt.

QuakeNoob

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Vielen Dank, werde das dann auch so machen.
Hoffe ver.di kann mir bei der Anwaltsuche aushelfen :/ Sonst wüsste ich keine gute Anlaufstelle.

Spid

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Verdi ist nur dann eine gute Anlaufstelle, wenn Du ne Steineschmeissertour nach Hamburg organisieren möchtest. Ansonsten ist Verdi irgendwo zwischen schädlich und gefährlich unfähig.

QuakeNoob

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hmm :/ aber wie finde ich dann einen guten anwalt?
hatte mich kurz bei einem beraten lassen, aber der kam mir sehr unkompetent rüber :(

Spid

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Such Dir doch im Internet einen Anwalt, der sich auf das Eingruppierungsrecht des öD spezialisiert hat.

QuakeNoob

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das war ja bei dem anwalt gegeben...
habe dort als erstberatung folgende tabelle bekommen und die einschätzung auf unterdurchschnittlich erhalten :/
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html

er hat halt dazu den satz in der stellenausschreibung unterstrichen bis E11 je nach Qualifikationen.

Spid

  • Gast
Nicht jeder, der behauptet, er habe sich auf etwas spezialisiert, hat das auch - und dann kommt es auch noch auf die hinreichende Güte des Anwalts selbst an...

Man findet so jemanden nicht auf dem Dorf. Berlin, Hamburg, München, Köln sollte es schon sein; oder auch eine Kanzlei, die in allen vier Städten Niederlassungen hat.

Kaiser80

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Auch in Bonn gibt es (histotisch bedingt) richtig richtig gute Arbeits- und Verwaltungsrechtler bei großen Kanzleien...

QuakeNoob

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ich bin erstmal bei ner suche auf die kanzlei hensche gestoßen.
die bieten eine gebührenfreien Erstberatung an, wird sich wohl auf ein paar minuten beschränken, aber immerhin kann man sich dann nen ersten eindruck machen :)

@kaiser80 köln is für mich ein wenig näher als bonn, wenn sich das wirklich lohnt, einen aus bonn aufzusuchen, werd ich mich dort mal umschaun.

Organisator

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Ich habe indirekt gedroht, dass ich alle Tätigkeiten die EG 3 übersteigen, leider abweisen muss, da diese keine einfachen Tätigkeiten seien.

Halte ich für eine schlechte Idee. Wenn man dir nunmehr Tätigkeiten übertragen hat, solltest Du auch tunlichst diese ausführen, da sonst der Arbeitgeber mit:

dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.

gute Karten hätte. Dann besser:

Na, das ist doch super. Wenn die Aufstellung so aussieht, schreibst Du einfach 6 Wochen lang nieder, was Du so tatsächlich getan hast. Das wird sich schon unter die recht groben Bezeichnungen summieren lassen. Anschließend erhebst Du Eingruppierungsfeststellungsklage und das ArbG wird feststellen, welche Entgeltgruppe sich ergibt.