Autor Thema: Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung  (Read 17676 times)

Lars73

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Die Frage wird ja sein welche Aufgaben offiziell übertragen werden. Wenn diese dann E3 sind hat man nichts gewonnen.

Spid

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Dann hat aber auch der AG nur jemanden, der E3-Tätigkeiten erledigt.

WasDennNun

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Die Frage wird ja sein welche Aufgaben offiziell übertragen werden. Wenn diese dann E3 sind hat man nichts gewonnen.
Und diese sind dann auch nicht Aufgaben aus dem Bereich der IT (Abschnitt 11 der EGO), sofern du nciht diese Tätigketiebn meinst:
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Datenerfassung,
soweit nicht anderweitig eingruppiert.

QuakeNoob

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ich vermute mal eher, dass es Leute im Personalrat.. gibt, denen es schlichtweg missfällt...
So nach dem Motto, es kann doch nicht sein, dass jemand ohne Ausbildung mit E10 vergütet wird :/

mal schauen, was so für eine Tätigkeitsdarstellung als Antwort kommt

WasDennNun

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ich vermute mal eher, dass es Leute im Personalrat.. gibt, denen es schlichtweg missfällt...
So nach dem Motto, es kann doch nicht sein, dass jemand ohne Ausbildung mit E10 vergütet wird :/

mal schauen, was so für eine Tätigkeitsdarstellung als Antwort kommt
Oder es ihren Beamtenhorizont sprengt.
Habe ich auch schon alles erlebt, bei uns konnte ich diese Verkalkung zum Glück aufsprengen.

Tagelöhner

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Ich kann absolut bestätigen, dass gelegentliche Vorhaben die existierenden tariflichen und mitarbeiterfreundlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, in den aller meisten Fällen von verbeamteten Entscheidungsträgern blockiert werden.

Diese bewegen sich seit eh und je in ihrer starren Laufbahnwelt mit beamtenrechtlich verankerten Zugangsvoraussetzungen und geringster Laufbahndurchlässigkeit in wenigen Sonderfällen. Zum Teil ist auch tatsächlich Missgunst vorhanden...Zitat eines Beamten mittleren Alters: "Ich habe auch im Eingangsamt anfangen und 15 Jahre warten müssen, bis die Beförderung nach A11 kam".

Dass auf dem Alimentationszettel, dank mehr "Netto vom Brutto" wegen fehlender Sozialabgaben, bestehender Kinder-/Ehebezuschussung und der zu erwarteten besseren Altersversorgung, geschätzt eine A9 eher einer E11/E12 entspricht wird gerne ausgeblendet.
« Last Edit: 04.07.2020 09:35 von Tagelöhner »

QuakeNoob

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Was wäre eigentglich die verjährungsfrist für Falschgruppierung?
Für geldliche Forderungen gilt ja die Auschlussfrist, aber Falschgruppierung fällt doch wegen der Tarifautomatik nicht darunter... wäre es dann 3 Jahre?

Spid

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Hier geht es aber nicht um Möglichkeiten. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Überträgt man die Tätigkeiten, die man ausgeschrieben hat und die man erledigt haben möchte, ist die Eingruppierung automatische Rechtsfolge. Überträgt man die Tätigkeit nicht, wird sie auch nicht erledigt - und neben diesem praktischen Problem sehe ich auch ein rechtliches: das Anforderungsprofil des öffentlichen AG zur Personalauswahl speist sich naturgemäß aus der ausgeschriebenen Tätigkeit. Der doch recht extreme Unterschied zwischen einer Tätigkeit in E11 und in E3 dürfte wohl kaum zum selben Anforderungsprofil führen.

Es gibt keine „Falschgruppierung“. TB sind stets richtig eingruppiert. Mithin kann es weder eine falsche Eingruppierung geben noch könnte der Anspruch auf die zutreffende Eingruppierung verfallen oder verjähren, da er stets ja bereits verwirklicht ist.

QuakeNoob

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TB= Tätigkeitsbereich?

Spid

  • Gast
Tarifbeschäftigte

QuakeNoob

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danke xD die unendlichen Welten der Abkürzungen

QuakeNoob

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Ich halt euch mal etwas auf dem laufenden.

Ich werde mir die Beratung eines Fachanwaltes anhören. Da ich heute vom AG eine Antwort auf meine gestellten Forderungen bekommen habe. Dort war als Anlage die Genehmigung vom Personalrat.
Meine offizielle Tätigkeit ist im System Aushilfsangestellter, dort steht auch nichts zu den Tätigkeiten oO Das wurde auch wohl sonst niemandem gesagt. Mir nicht, mein(e) Chef/-in wohl auch nicht, weil ich wurd auf die Stelle gesetzt, für die ich mich beworben habe.
Kurz gefasst, die Antwort war, ich wurde auf Basis meiner Qualifikation eingruppiert *kopfschüttel*
Das erklärt auch, wieso der Personalrat so erstaunt über meine Tätigkeitenbeschreibung war.

Echt ein komischer Haufen oO

Bastel

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Dann darfst du dort auch nur Hilfstätigkeiten ausführen. Ich vermute die Systemadministration fällt nicht darunter? ::)

Die will der AG wohl ein Schnäppchen machen. E3 bezahlen und still und heimlich E11 Tätigkeiten machen lassen.

WasDennNun

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Bewerben, genommen werden, Tätigkeitsdarstellung erhalten, zutreffendes Entgelt einfordern.
In Ergänzung dazu:
Auch nur das Niveau wie die der Tätigkeitsdarstellung hat arbeiten. Und konkret nachfragen wo in der EGO und in welcher Fallgruppe diese Tätigkietsdarstellung beim AG angesehen wird.
Also z.B. wenn AG meint du bist <E8 , bei jeden Schritt das OK vom Cheffe einholen. Weil selber denken darfst du ja nicht.

QuakeNoob

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@Bastel
Also wenn VPN installieren/konfigurieren, Probleme die User haben entgegennehmen und beheben, ein Backupkonzept auf die Beine zu stellen, als Hilfstätigkeiten zählen, dann ja  ;)

@WasDennNun
Habe es vorher nicht erwähnt... aber ich bin schon über die Probezeit hinaus. Meine Chefin, die Leiterin der Abteilung, hatte auch 1 Tag nach meiner Einstellung an ein paar Personen eine Mail geschickt, in der verkündet wurde, dass ich der neue Systemadministrator bin.
Aber zur Sicherheit, werd ich sie mal bitten, ob sie mir kurz nen Wisch zusammenstellen kann, welche Tätigkeiten mir damit zugeteilt wurden.