Autor Thema: Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung  (Read 17670 times)

Bastel

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Nachfolger einarbeiten? Sind die schon so angepisst?  ::)

Ansonsten wie Spid schon schrieb, die übertragenen Aufgaben ausführen und dann Eingruppierungsfeststellungsklage.

QuakeNoob

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@organisator
das ist mir auch durchaus bewusst, dass es eine schlechte Idee ist.
Aber die Idee, die mir kam, dass man eine Abmahnung, weil man sich weigert eine höherwertige Aufgabe auszuüben, als mittel verwenden kann, um eben diese tätigkeit nachzuweisen, fand ich dann schon sehr amüsant xD man muss sie nach der abmahnung dann natürlich auch ausführen. Ein wenig hat es in den Fingern schon gejuckt oO dies umzusetzen
ich führe nun auch protokoll, was ich mache...

QuakeNoob

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@Bastel
nö die sind nicht angepisst.
die ist normalerweise eine EG11 Stelle. Da ca Anfang des Jahres feststand, dass ich in naher Zukunft keinen Abschluss haben werde, wurde die Stelle neu ausgeschrieben.
Ne große Auswahl hatten die nicht an Bewerbern, der Favorit wollte die Stelle dann doch nicht und Plan B ist eher naja. Ist nun erst seit paar Tagen angestellt, aber ich glaube so fühlen sich teilweise Leute, die Azubis anlernen...

RsQ

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@Bastel
die ist normalerweise eine EG11 Stelle. Da ca Anfang des Jahres feststand, dass ich in naher Zukunft keinen Abschluss haben werde, wurde die Stelle neu ausgeschrieben.

Das verstehe ich nicht - sie wussten doch, dass dir der Abschluss fehlt. Wenn Du die nach EG11 bewerteten Aufgaben ausführen kannst(?), fehlt dir doch "nur" das Merkmal in der Person. Du müsstest die Stelle also weiter besetzen können und nach E10 bezahlt werden?! Oder war ein Abschluss zwingendes Einstellungskriterium und deine Einstellung ein Versehen?


QuakeNoob

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Vorgesetzter ist recht Frisch, muss halt gewisse Erfahrungen sammeln...
Möchte ungern, dass die Stelle mit EG3 bezahlt wird, der bequemste Weg, eine Person mit passendem Abschluß für EG11, ist die Entscheidung gewesen. Hab so das Gefühl, dass auf die harte Tour gelernt wird, dass die Stelle für viele nicht interessant ist, die gut sind.
Das Netzwerk ist quasi mein Baby, werd mich aber von verabscheiden müssen :,(

RsQ

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Wenn es hier keinen Weg "im Guten" gibt, dürfte es sinnvoller sein, nach einer neuen Aufgabe zu suchen. Wenn Du fachlich fit bist, sollte das kein allzu großes Problem sein.

Spid

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Was spricht denn gegen eine Eingruppierungsfeststellungsklage?

QuakeNoob

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gegen ne klage spricht nix, und das werd ich dann auch machen, wenn ein kompetenter anwalt gute chancen in aussicht stellt. mit der ganzen geschichte hab ich auch kein bock mehr auf den AG. Das war nicht der einzige Schnitzer von dem.

bin grade mit nem neuen AG im gespräch und das sieht auch ganz gut aus :D

Organisator

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@organisator
Aber die Idee, die mir kam, dass man eine Abmahnung, weil man sich weigert eine höherwertige Aufgabe auszuüben, als mittel verwenden kann, um eben diese tätigkeit nachzuweisen, fand ich dann schon sehr amüsant

Naja, so gibt du dem Arbeitgeber Munition. Wenn du die übertragenen (höherwertigen) Tätigkeiten erledigst, gibt er dir Munition hinsichtlich der Eingruppierungsfestellung ;)

QuakeNoob

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hm.. mal ein extrem anderer Ansatz.
Wenn einem am Ende das Geld egal wäre...
Wie würde man an die Sache rangehen, wenn man erreichen möchte, dass man nur gewillt ist EG3 tätigkeiten auszuüben? also das komplette gegenteil, keine höhergruppierung erreichen möchte?  ::)

Spid

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Dazu hätte man derlei vereinbaren müssen. Der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag kommt regelmäßig lediglich deklaratorische Bedeutung zu, weshalb man sich darauf nicht zurückziehen kann.

QuakeNoob

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danke, darauf bin ich auch schon gestoßen und ist eine Standardformulierung -> hat keine aussagekraft