Autor Thema: Als Master in E10  (Read 9539 times)

EiTee

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #15 am: 05.07.2020 16:04 »

Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte,  käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.

Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.

WasDennNun

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #16 am: 05.07.2020 17:15 »

Zitat von: Max
Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte,  käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.

Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.
Ja, es ist Willkür, es ist auch dumm, aber es ist auch nachvollziehbar.

Desweiteren solltest du deine falsche Zitierung ändern.

EiTee

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #17 am: 05.07.2020 19:36 »
Desweiteren solltest du deine falsche Zitierung ändern.
Stimmt, mein Fehler

Max

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #18 am: 05.07.2020 19:51 »

Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte,  käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.

Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.
Ganz einfach:
- Sowohl Arbeitsmarkt als auch Bewerberin haben den Wert der Arbeitskraft schon mal als <E13 festgelegt, obwohl die Voraussetzungen für >= E13 theoretisch vorlagen. Negativ.
- Indikation mangelnden Ehrgeizes. Negativ.
- sammeln von Berufserfahrung die im besten Fall nicht schädlich,  aber auf jeden Fall wenig nützlich ist.  Negativ.

Kryne

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #19 am: 06.07.2020 07:58 »

Schnellstens eine adäquate Stelle suchen, sonst bleibt sie hängen. Wenn jemand eine Stelle < E13 besetzt hatte,  käme die Person für mich nicht mehr für >= E13 in Frage.

Mit was für einer Begründung? Das klingt für mich nach Willkür und ist absolut nicht nachvollziehbar.
Ganz einfach:
- Sowohl Arbeitsmarkt als auch Bewerberin haben den Wert der Arbeitskraft schon mal als <E13 festgelegt, obwohl die Voraussetzungen für >= E13 theoretisch vorlagen. Negativ.
- Indikation mangelnden Ehrgeizes. Negativ.
- sammeln von Berufserfahrung die im besten Fall nicht schädlich,  aber auf jeden Fall wenig nützlich ist.  Negativ.

Gerade im Kommunalen Bereich allerdings absolut normal, insbesondere für Berufseinsteiger.

Eine normale Kommune hat für viele Bereiche maximal eine E13 Stelle (wenn überhaupt) und das ist dann ein Sachgebietsleiter oder ähnliches in irgendeiner Art und Weise. Da kann man keinen Berufseinsteiger raufsetzen.

In großen Behörden mag es möglich sein auch frisch nach dem Studium mit E13+ einzusteigen, bei dem Großteil der Kommunen allerdings nicht.

Dass du das Sammeln von Berufserfahrung auf einer 10er Stelle für nicht nützlich für eine potentielle 13er Stelle hälst, zeigt mir eigentlich nur wie weltfremd und verkalkt deine Einstellung hier ist. Mein Beileid.

Wir wissen aber auch nicht, ob wir hier von einer MINT Richtung oder einer Geisteswissenschaft sprechen. Im MINT Bereich wird es den meisten AGs komplett egal sein, ob der Bewerber vorher auf eine 10er Stelle oder gar einer 1er Stelle war, die können froh sein, dass sie überhaupt einen haben :D

DennisNedry

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #20 am: 08.07.2020 11:37 »
Verstehe deinen Anspruch auf EG13 nicht ganz.
Ich selbst sitze mit einem Informatik Master auf einer EG11.
Da ich aktuell (noch) keine Personalverantwortung bzw. Sachgebiets- / Fachbereichsleiter Stellung innehabe, gibt es für eine EG13 auch keine Rechtfertigung.

Und zu den Voraussetzungen einer 13er Stelle noch ein Auszug aus dem Tarifvertrag:

"Entgeltgruppe 12
12.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten
sowie
12.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Entgeltgruppe 13
13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12.1 herausheben"

Spid

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #21 am: 08.07.2020 11:43 »
Das sind die Tätigkeitsmerkmale des TV-V.

DennisNedry

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #22 am: 08.07.2020 11:46 »
Das sind die Tätigkeitsmerkmale des TV-V.

Oh sry.
Unterscheiden sich die Beschreibungen hier so weit?
Da bin ich dann doch nicht so weit in der Thematik drin. Dann danke für die Aufklärung!

Spid

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Antw:Als Master in E10
« Antwort #23 am: 08.07.2020 11:52 »
Die Unterschiede sind erheblich.