Autor Thema: [NW] Wechsel BG zu Landesbehörde  (Read 1854 times)

Ratzeputz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
[NW] Wechsel BG zu Landesbehörde
« am: 02.07.2020 17:20 »
Hallöchen!

Ich bin DO'lerin bei einer BG, besoldet nach A11. Nun habe ich in NRW bei einer Landesbehörde eine interessante Stelle, ebenfalls besoldet nach A11, entdeckt; dort würde ich mich gerne bewerben.

Wissen Sie, wie es um meinen Status steht? Kann mich die Landesbehörde als DO'lerin übernehmen oder ins Beamtenverhältnis überführen? Die in der Ausschreibung benannte Ansprechpartnerin konnte mir diese Frage nicht beantworten, sie sagte aber, da würde es sicherlich schon eine Lösung geben. Das ist natürlich etwas vage.. Vielleicht findet sich hier ja ein Experte :-)

Dankeschön!

(uuu)PS:
Falsches Unterforum, kann das ein Chef hier verschieben?
« Last Edit: 03.07.2020 02:23 von Admin2 »

Casiopeia1981

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:[NW] Wechsel BG zu Landesbehörde
« Antwort #1 am: 04.07.2020 09:26 »
Moin,

welche Laufbahn: Gehobener Verwaltungsdienst oder Präventionsdienst?
welche Ausbildung: A und B - Lehrgang? Sozifa + Fortbildungsprüfung? Bachelor oder Diplom-Verwaltungswirt?

Ratzeputz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[NW] Wechsel BG zu Landesbehörde
« Antwort #2 am: 04.07.2020 18:22 »
Vielen dank schon mal für die Antwort! :-)

Zu Ihren Fragen: gehobener Verwaltungsdienst und FPO. Hoffe das ist ausreichend?

Danke!

Casiopeia1981

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:[NW] Wechsel BG zu Landesbehörde
« Antwort #3 am: 05.07.2020 00:32 »
Ich habe dir eine PN geschickt, mit ein paar privaten Fragen.

Für alle anderen hier:

Es müsste m. E. ein Antrag beim Landespersonalausschuss (LPA) seitens der Einstellungsbehörde gestellt werden, um eine Einstellung als sonstiger/anderer Bewerber zu erreichen. Der LPA hat auf seiner Homepage verschiedene Entscheidungen veröffentlicht, darunter eine zur Übernahme von DO-Angestellten von landesunmittelbaren SV-Trägern (=AOKn, IKKn, ehem. LSV-Träger oder Unfallkasse, dazu noch die Landesverbände, weiteres fällt mir nicht ein). Da es sich hier um einen Wechsel von einem bundesunmittelbaren SV-Träger handelt, könnte ich mir vorstellen, dass man eine Einzelfallentscheidung herbeiführen müsste.

Problematisch könnte die Besoldungsdifferenz (Bund-Land) sein, da eine Ausgleichszulage nach LBesG m. E. ein bestehendes Beamtenverhältnis voraussetzen würde - wie gesagt nach meiner Meinung.