Autor Thema: Stufenzuordnung bei Berufserfahrenen  (Read 2285 times)

JS40

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Stufenzuordnung bei Berufserfahrenen
« am: 02.07.2020 22:31 »
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Stufenzuordnung bei Berufserfahrenen.

Folgender Fall:
Arbeitnehmer war in den letzten 5 Jahren 2 Jahre bei Arbeitgeber A (ÖD, TV-L West) tätig (nach einem Jahr Stufenzuordnung in Stufe 2) und anschließend 3 Jahre bei Arbeitgeber B (Wirtschaft), dort in einer Tätigkeit, die dieselbe Ausbildung erfordert wie die Tätigkeit bei A und dieser ähnlich ist.

Nun wechselt er zurück zu Arbeitgeber A.

Seitens der Personalstelle erfolgt bei der Einstellung nun eine Zuordnung zu Stufe 1 unter Bezugnahme auf die Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2, Nr. 3: Da das frühere Arbeitsverhältnis mit A länger als sechs Monate zurückliege, handle es sich um kein vorheriges Arbeitsverhältnis i.S.d. § 16 Abs. 2 S.2 TV-L mehr. Die Tätigkeit bei B sei nicht einschlägig (sie war zwar ähnlich, die Inhalte unterschieden sich jedoch).

Für den Arbeitnehmer bedeutet das nun, dass er nach der zusätzlichen dreijährigen Berufserfahrung seit dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses nun nicht einmal mehr die damalige Stufe 2 "bekommen" soll.

Ich habe schon die Suche bemüht, aber keinen "passenden" Beitrag gefunden (ich bitte um Verzeihung, wenn ich etwas übersehen haben sollte)...
Gibt es hier Möglichkeiten?

Vielen Dank für Ideen!

Spid

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei Berufserfahrenen
« Antwort #1 am: 02.07.2020 22:40 »
Der AG kann Kann-Bestimmungen zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten anwenden. Ein Anspruch besteht nicht.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung bei Berufserfahrenen
« Antwort #2 am: 03.07.2020 07:03 »
Gerichtliche Klären, ob die Berufserfahrung nicht vielleicht doch einschlägig ist.
und ansonsten halt dem AG erklären, dass man nicht zu diesen Bedingungen die Stelle annehmen wird und ohne Anerkennung von förderlichen Zeiten man halt zusammenkommt.
Möglich wäre sogar die Anerkennung so, dass man nach einem Jahr in die Stufe 3 kommt.